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Kalte Progression: Nicht jedes Jahr ausgleichen

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freiburg Mittels einer Motion verlangt Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) eine Lockerung der Vorschriften über den Ausgleich der kalten Progression, namentlich eine Harmonisierung der kantonalen Praxis mit den Vorschriften des Bundes. In jedem Fall sollte die Korrektur der kalten Progression mindestens alle drei Jahre erfolgen, und zwar über eine Anpassung der Tarifstufen und/ oder der Sozialabzüge.

Die eidgenössischen Räte haben im Frühjahr 2009 einen jährlichen Ausgleich beschlossen. So weit möchte aber der Staatsrat nicht gehen, wie er in seiner Antwort auf die Motion festhält. Am Beispiel der Sozialabzüge zeigt er auf, dass es bei einem jährlichen Ausgleich zu merkwürdigen Situationen käme. Bei einer Teuerung von 0,8 Prozent würde zwar der Sozialabzug für Kinder von 6100 auf 6149 Franken steigen, doch müsste dieser Betrag wieder auf 6100 Franken abgerundet werden. «Trotz Ausgleich wäre der Sozialabzug nicht verbessert worden.»

Die Freiburger Regierung will das bisherige zweistufige Vorgehen beibehalten: Der Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat einen Bericht mit Anträgen, über die er dann abstimmen kann. Der Staatsrat ist zudem bereit, dem Grossen Rat einen Bericht vorzulegen, wenn die Erhöhung des Landesindexes fünf statt wie gegenwärtig acht Prozent beträgt. Er ist auch nicht völlig abgeneigt, eine Vorschrift ins Gesetz aufzunehmen, wonach die kalte Progression mindestens alle drei Jahre ausgeglichen werden muss. Er will aber vorher den Freiburger Gemeindeverband dazu anhören. Deshalb empfiehlt er dem Grossen Rat, diese Motion in der November-Session abzulehnen. az

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