Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Kammerjäger von St. Silvester»: Irreführende Anzeige im Internet

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Auf der Suche nach dem «Kammerjäger aus St. Silvester» sind mehrere Deutschfreiburger auf ein zwielichtiges Online-Angebot gestossen. Die Schädlingsbekämpfer erledigten ihre Aufträge zwar offenbar zufriedenstellend, stellten aber sehr hohe Rechnungen, die direkt vor Ort bezahlt werden mussten. Ob es sich dabei um Abzocke handelt, bleibt unklar.  

Seit rund 40 Jahren ist der Sensler Schädlingsbekämpfer Raphaël Heimo gegen Schädlinge aller Art im Einsatz und im Raum Freiburg als «Kammerjäger von St. Silvester» bekannt.
Wer im Internet nach diesem sucht, stösst jedoch nicht sofort auf den Kontakt von Raphaël Heimo, sondern auf die Website Kammerjäger-24.ch, die Hilfe bei akutem Schädlingsbefall verspricht. Gemäss Heimos Angaben hätten in jüngerer Zeit Personen aus Rechthalten, Düdingen und Tentlingen die auf dieser Website angegebene Telefonnummer kontaktiert, im Glauben, es handle sich dabei um Raphaël Heimos Kontakt. 

Verärgerte Kunden

Dies geschah auch einer Frau aus Düdingen, deren Terrasse Mitte Juli von Ameisen heimgesucht wurde: «Da ich mich nicht an Heimos Namen erinnern konnte, habe ich im Internet nach dem Kammerjäger aus St. Silvester gesucht und bin dann auf diese Website gestossen», sagte die Frau, die anonym bleiben möchte, im Gespräch mit den FN. Im Telefongespräch sei ihr komisch vorgekommen, dass der Mann am anderen Ende der Leitung nicht Schweizerdeutsch sprach: «Ich war überrascht, da ich wusste, dass Heimo Mundart spricht. Ich dachte mir dann aber, dass der Mann wohl sein Mitarbeiter sein müsse.» Der Kammerjäger, der sich vor Ort um die Ameisen-Invasion gekümmert hat, sei durchaus kompetent aufgetreten. Die böse Überraschung kam erst nach der erledigten Arbeit: «Fast 400 Franken musste ich für den Arbeitseinsatz bezahlen. Mir scheint das ein extrem hoher Preis.» Ausserdem habe sie den anfallenden Betrag sofort bezahlen müssen. 

«Für mich ist dieses Internet-Angebot ganz klar irreführend»

Weil die Ameisen kurze Zeit später zurückkehrten, engagierte die Düdingerin doch noch Raphaël Heimo und zeigte ihm auch die Abrechnung des besagten Kammerjägers. Dieser war über die hohen Kosten irritiert: «400 Franken für den Einsatz von Ameisengel ist eindeutig zu hoch. Dafür verlange ich normalerweise etwa 100 Franken.» Auch von einem Mann aus Rechthalten habe Heimo erfahren, dass das Schädlingsbekämpfungsunternehmen hinter Kammerjäger-24.ch 480 Franken für das Entfernen eines Wespennestes verlangt habe. «In diesem Fall würde ich die tatsächlichen Kosten auf 120 bis 150 Franken schätzen.» Heimo stört sich ausserdem daran, dass im Internet unter «Kammerjäger aus Silvester» sofort die Website des fraglichen Unternehmens erscheint. Dadurch würden Hilfesuchende, die eigentlich Heimo kontaktieren möchten, unwissentlich an einen anderen Anbieter geraten. Für Raphaël Heimo ist der Fall daher klar: «Bei diesem Anbieter handelt es sich eindeutig um einen Betrüger, vor dem man sich in Acht nehmen sollte.»

Strafrechtlich kein Betrug

Die Nachfrage bei anderen Firmen zeigt aber: Ob es sich bei den Preisen, die die Firma abrechnet, tatsächlich um Abzocke handelt, lässt sich gar nicht so einfach beurteilen. «Es lässt sich nicht aus der Ferne beurteilen, ob die genannten Preise zu hoch sind. Dazu müsste man selbst vor Ort sein und sich ein Bild von der Situation machen», heisst es etwa bei einem kleinen Unternehmen aus der Region, das nicht namentlich genannt werden möchte. Die Kosten für das Entfernen eines Wespennestes sei zum Beispiel abhängig von Faktoren wie Lage und Erreichbarkeit des Nestes sowie vom Materialaufwand des Kammerjägers. Auf Nachfrage der FN bestätigte dies auch die Firma hinter der Website Kammerjäger-24.ch: Der Preis sei abhängig von der jeweiligen Situation. Genauere Informationen wollte das Unternehmen jedoch nicht preisgeben.

Obwohl sich sowohl die betroffenen Kunden als auch Raphaël Heimo hintergangen fühlen – aus juristischer Sicht liegt kein Betrug vor, wie der Freiburger Rechtsanwalt Elmar Wohlhauser der Kanzlei Avocats Anwälte bestätigt:

«Spätestens am Telefon wäre überprüfbar gewesen, ob es sich um Raphaël Heimo oder um einen anderen Auftraggeber handelt. Es würde sich anders verhalten, würde sich die beauftragte Firma als Raphaël Heimo ausgeben und sich auf der Internetseite als diesen anpreisen»

Der Begriff «Kammerjäger St. Silvester» sei zudem nicht rechtlich geschützt und dürfe daher vom Unternehmen verwendet werden. 

Vorsicht bei Online-Anbietern

Den betroffenen Personen rät Wohlhauser folgendes Vorgehen: «Ich empfehle, eine überhöhte Rechnung vorerst nicht zu bezahlen, eine detaillierte Abrechnung zu verlangen und diese mit den ortsüblichen Preisen zu vergleichen. Sollte sich dabei erweisen, dass die Rechnung überhöht ist, kann diese beanstandet werden.» Um sich vor unseriösen Angeboten zu schützen, rät Wohlhauser dazu, immer zuerst eine Offerte einzuholen. 

Und dennoch: Für die ameisengeplagte Düdingerin, Raphaël Heimo und die anderen betroffenen Personen ist die Sache unglücklich verlaufen. Letztlich bleibt nur übrig, bei Angeboten im Internet immer besonders genau hinzuschauen, Preise zu vergleichen und sich genau über die Unternehmen zu informieren.  

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema