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Kampf gegen Feuerbrand ist national geregelt

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Autor: Lukas Schwab

FreiburgIn seiner Anfrage an den Staatsrat wollte SP-Grossrat René Fürst aus Murten wissen, was der Kanton bisher zur Eindämmung des Feuerbrandes im Kanton unternommen habe und ob biologische Alternativen zur Bekämpfung gefördert und unterstützt würden. Weiter wollte Fürst wissen, wie viele Hochstamm-Kulturen in den letzten Jahren gerodet wurden und was zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Kernobstbestände unternommen werde.

Durch Bund geregelt

In seiner Antwort hält der Staatsrat fest, der Staat Freiburg habe zur Eindämmung des Feuerbrandes auf dem gesamten Kantonsgebiet Verbote für Pflanzen erlassen, die für Feuerbrand anfällig seien. Zudem seien von 2001 bis 2003 anfällige Pflanzen aller Eigentümer inventarisiert und kontrolliert worden. Des Weiteren habe es eine Ausmerzaktion des hochanfälligen Cotoneasters gegeben, und die Bürger seien regelmässig über Massnahmen zur Prävention des Feuerbrandes informiert worden.

Der Staat Freiburg unterstütze Neuerungen für die Beseitigung des Feuerbrands, er könne aber nur Mittel vorschlagen, deren Wirksamkeit nachgewiesen sei. Zudem seien die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Krankheit national geregelt, weshalb der Kanton seinen Beitrag vor allem in der effizienten Umsetzung nationaler Massnahmen sehe. Die Agrarforschung, die auch biologische Projekte beinhalte, werde ebenfalls durch den Bund finanziert.

Rodung einziger Schutz

Seit 2000 mussten gemäss Staatsrat 865 Hochstammbäume wegen Krankheit gerodet werden, was weniger als 1,5 Prozent der 2001 inventarisierten Bäume entspricht. Würden sie nicht gerodet, lägen die Verluste deutlich höher, schreibt der Staatsrat. «Die Rodung ist zurzeit die einzige Massnahme, um die Ausbreitung der Krankheit zu begrenzen und damit Bäume zu schützen», schreibt der Staatsrat weiter.

Die genetische Vielfalt der Kernobstbäume ist laut Staatsrat vom Feuerbrand nicht betroffen, sondern auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft zurückzuführen. Die Vielfalt werde von Bund und Kanton im Rahmen von Direktzahlungen, Vernetzungsprojekten und ökologischer Qualität gefördert.

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