Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kann Jaun endgültig aufatmen?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Kann Jaun endgültig aufatmen?

Zweite Lesung des Tourismusgesetzes in der Oktober-Session des Grossen Rates

Mit einiger Spannung erwartet Jaun den Ausgang der zweiten Lesung des Tourismusgesetzes im Grossen Rat. Dabei wird die Frage definitiv entschieden, ob regionale Tourismuszentren wie Jaun oder La Berra auch ausserordentliche Hilfe in Anspruch nehmen können.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Heute Dienstag beginnt die Oktober-Session des Grossen Rates. Auf dem Programm steht ebenfalls die zweite Lesung des Gesetzes über den Tourismus. Dieses sieht vor, dass Tourismus-Anlagen in finanziellen Schwierigkeiten von einer ausserordentlichen Hilfe des Tourismusförderungsfonds profitieren können, und zwar in Form von bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehen. Keine Hilfe gibts für Beschneiungsanlagen.

Profitieren von der Hilfe sollen laut Staatsrat nur die Anlagen, die im Umkreis eines kantonalen touristischen Entwicklungsschwerpunkts liegen. Dies trifft somit für Skistationen wie Jaun, La Berra oder Rathvel nicht zu. Sie befinden sind in einem regionalen Tourismuszentrum, wie sie im kantonalen Richtplan festgelegt sind.

Bestätigung der ersten Lesung

In erster Lesung kam jedoch der Jauner Grossrat Jean-Claude Schuwey mit einem Antrag durch, wonach auch die regionalen Tourismuszentren in den Genuss dieser Hilfe kommen könnnen. «Die ordentliche Hilfe genügt nie», betonte er in der September-Session. Keine ausserordentliche Hilfe könne den Tod dieser Stationen bedeuten. Relativ deutlich, mit 47 zu 33 Stimmen, wurde sein Antrag in erster Lesung angenommen. Nun muss dieses Ergebnis in der Oktober-Session bestätigt werden.

Zu Beginn der Session steht heute eine Revision des Gesetzes für Hilfe an Sonderheime für Behinderte oder Schwererziehbare an. Dabei geht es um die Frage, ob junge Mütter, die sich aus erzieherischen Gründen mit ihrem Kind in einem Sonderheim befinden, dort bleiben können, auch wenn sie volljährig sind.
Auch im Kanton Freiburg befinden sich einige junge Frauen in der Mutterrolle, bedürfen aber selbst noch erzieherischer Massnahmen, um sicherzustellen, dass sie später ihr Leben selbstständig meistern können. Dabei geht es auch um eine gute Zukunft des Kindes. Gemäss geltendem Gesetz ist die Finanzierung der Heimeinweisung nur für Mütter gewährleistet, die nicht volljährig sind. Da das Alter der Volljährigkeit auf 18 gesenkt wurde, hat sich das Problem verschärft. Mit der Revision wird die Finanzierung auch für junge Erwachsene sichergestellt, die volljährig sind. Dabei würden laut Staatsrat jährliche Mehrkosten zwischen 100 000 und 120 000 Franken entstehen. Heute werden solche Mütter mit ihren Kindern in der Institution «Aux Etangs» untergebracht. Diese erzielt je nach Jahr insgesamt 2200 bis 3000 Betreuungstage.

Heimeinweisung in ein
ausserkantonales Pflegeheim

Pflegebedürftige Personen, die seit mehr als zwei Jahren im Kanton Freiburg wohnhaft sind, sollen künftig auch in ausserkantonale Pflegeheime eingewiesen werden können, ohne auf die finanzielle Unterstützung des Staates (Beteiligung an den Betreuungskosten) verzichten zu müssen. Mit der Revision des Gesetzes über Pflegeheime für Betagte wird dem Staatsrat die Erlaubnis erteilt, mit andern Kantonen entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Beiträge an Schulhausbauten

Weiter wird in der Oktober-Session auch das Gesetz über Beiträge an Kindergarten-, Primar- und Orientierungsschulbauten revidiert. Der Kanton will sich auch künftig gemäss dem Pauschalprinzip an Neubauten beteiligen, die Beitragssätze sollen aber neu gemäss Finanzkraftindex festgelegt werden.

Auch das Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer sowie jenes über den Strafprozess, die Kantonspolizei und den Strassenverkehr werden geändert.

Nur drei Tage

Bereits am Donnerstag, 13. Okto-ber, wird die Oktober-Session zu Ende gehen. Nebst den Gesetzes-
revisionen stehen auch der Erwerb und der Aus- und Umbau eines
Gebäudes in Freiburg für den
Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (4,2 Mio. Franken) sowie
eine Reihe von Motionen, Postulaten und Berichten auf der Traktanden-
liste.

Meistgelesen

Mehr zum Thema