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Kanton hat keinen Handlungsspielraum

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Nun wird auch klar, warum das Freiburger Amt für Raumplanung die als öffentlich angekündigte Informationsveranstaltung vom 8. Juli 2020 auf maximal 50  Besucher beschränkt hatte. Es wurde als schlicht unerwünscht verstanden, dass eine breite Öffentlichkeit sich über das anstehende Thema orientiert respektive sich dazu eine Meinung bildet. Es ist schlichtweg absurd, dass in einem Naturreservat von nationaler Bedeutung ein paar wenige Hausbesitzer, deren Gebäude lediglich auf vom Kanton Freiburg temporär im Naturreservat zur Verfügung gestelltem Grund und Boden stehen, den Zugang und die Nutzung in einem nicht unerheblichen Teil dieses Naturreservats für sich alleine in Anspruch nehmen können. Bei zunehmender Bevölkerungsdichte in der Schweiz ist der Erhalt dieses Naturreservats in seiner ursprünglichen Art und Form zwingend. Der Rückbau der temporär erstellten Gebäude erscheint unumgänglich, eigentlich hat der Kanton hier im Hinblick auf die eidgenössische Gesetzgebung keinen Handlungsspielraum.

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