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Kanton muss Paul Grossrieder mehr bezahlen

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Kanton muss Paul Grossrieder mehr bezahlen

Bundesgericht heisst die Beschwerde des freigesprochenen Ex-Drogenfahnders gut

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Ex-Drogenfahnders Paul Grossrieder teilweise gutgeheissen. Somit muss das Freiburger Kantonsgericht bezüglich der geforderten Entschädigung von 2,1 Millionen und einer Genugtuungssumme von 20 000 Franken nochmals über die Bücher.

Von IRMGARD LEHMANN

Nach seinem Freispruch im Jahre 2002 hat der ehemalige Chef der Drogenfahndungsbrigade eine Entschädigung von 2,1 Millionen Franken gefordert (13 Monate Lohnausfall und Anwaltskosten, die zu Lasten des Beschuldigten gingen). Doch das Kantonsgericht sprach ihm lediglich 163 000 Franken zu. «Eine solche Summe ist ein Armutszeugnis für den Kanton», bemerkt Grossrieder. Zumal sich die Affäre hingezogen habe. «Inzwischen sind wir im siebten Jahr.»

Genugtuungssumme für
erlittene Unbill

Die besonders lange Verfahrensdauer von fast fünf Jahren in der Grossrieder als Beschuldigter galt, bezeichnete das Bundesgericht denn auch als schwerwiegend. «Daraus ergibt sich eine seelische Belastung von seltenem Ausmass», heisst es von Seiten der Lausanner Richter.

Laut dem Bundesgericht ist ebenfalls die zugesprochene Genugtuungssumme von 20 000 Franken für erlittene seelische Unbill unzureichend. Eine Summe, die noch um fünf Prozent gekürzt werden sollte. Das Kantonsgericht begründete dies mit der Ansicht, dass Grossrieder einerseits Dienstvorschriften verletzt habe, andererseits aber mit «widersprüchlichen Aussagen» bezüglich sexueller Kontakte mit einer Prostituierten das Verfahren unnötig kompliziert habe.

Folgenschwere Auswirkungen

Gegen Grossrieder seien zu Unrecht schwere Anschuldigungen mit folgenschweren Auswirkungen auf das Privat- und Familienleben erhoben worden, schreibt das Bundesgericht. Die staatsrechtliche Beschwerde wurde jedoch nur teilweise gutgeheissen. Wurden somit Aspekte ausgeklammert? Auf gewisse Posten in der Kostenrechnung des Anwalts, so Grossrieder, sei das Gericht nicht eingegangen.

Abgeltung für Medienaufwand

Nach Auffassung des Bundesgerichts sei auch die Abgeltung des Aufwands für Kontakte mit den Medien gerechtfertigt. Medienkontakte, die, wie es hiess, zur «Wahrung der Waffengleichheit» gemacht werden mussten. Entsprechende finanzielle Forderungen stellte Grossrieders Rechtsanwalt.

Recht widerfahren?

Die Affäre um den damaligen Chef der Drogenfahndung nahm im März 1998 ihren Anfang. Paul Grossrieder wurde acht Tage in Untersuchungshaft genommen, vom Dienst suspendiert und später definitiv entlassen. Dem heute 56-Jährigen wurden sexuelle Handlung mit Beschuldigten, Begünstigung, passive Bestechung und Amtsgeheimnisverletzung angelastet.

Im Juli 2000 sprach ihn das Strafgericht des Saanebezirks von allen Vorwürfen frei. Ein Freispruch, der 2002 vom Freiburger Kantonsgericht bestätigt wurde.

Ob er nun etwas Genugtuung erfahren habe? «So etwas kann man nie mehr gut machen. Auch mit Geld nicht.» Und: «Dass wir Recht bekommen haben, bestätigt jedoch, dass meiner Familie und dem Polizeiwesen wahnsinniges Unrecht angetan wurde.» Insofern sei das Gutheissen der staatsrechtlichen Beschwerde schon eine Genugtuung.

Bezüglich der Forderungen (Lohnausfall, Anwaltskosten, Genugtuung und Abgeltung für Medienaufwand) muss das Kantonsgericht nun nochmals über die Bücher.
Eigene Firma

Heute betreibt Paul Grossrieder eine eigene private Sicherheitsfirma, die u. a. bewaffneten wie unbewaffneten Personen- und Objektschutz anbietet. Grossrieder: «Bis eine Firma auf dem Markt ihre Position hat, braucht es einige Jahre Aufbauarbeit.»

Der Sensler und Vater von drei erwachsenen Kindern beschäftigt sich aber auch mit dem Verfassen eines Buches. Spätestens innert der nächsten zwei Jahre soll das französischsprachige Buch erscheinen.

Paul Grossrieder ist in Schmitten aufgewachsen. Er war 33 Jahre lang im Polizeidienst tätig. il

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