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Kanton schiesst mehr Geld vor für Unterhaltszahlungen an Kinder

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Wenn bei einer Trennung ein Gericht einen Ehegatten oder eine Ehegattin zur Zahlung von monatlichen Unterhaltsbeiträgen für ein beim Ex-Partner lebendes Kind verpflichtet, so kommen viele dieser Verpflichtung nicht nach. Damit die unterhaltsberechtigte Person trotzdem Beiträge erhält, schiesst der Kanton diese vor. Die regelt ein kantonales Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Gestern hat die Direktion für Gesundheit und Soziales einen neuen Entwurf dieses Gesetzes vorgestellt, das einige wichtige Neuerungen enthält.

So soll der Vorschuss des Kantons zugunsten der Kinder von 400 auf 650 Franken erhöht werden. Für die Bevorschussung ist neu eine Altersgrenze von 25 Jahren vorgesehen. Hingegen sollen Unterhaltsbeiträge zugunsten der Ehegatten oder Ex-Ehegatten aufgehoben werden. Was diese bisher erhielten, fliesst in den meisten Fällen als «indirekte Kosten» in die Unterhaltsbeiträge für Kinder ein.

Staat sorgt für Inkasso

Jean-Claude Simonet, Vorsteher des Kantonalen Sozialamts, nannte an der gestrigen Medienkonferenz ein Beispiel. Ein Gatte wird per Gerichtsentscheid zur Zahlung monatlicher Alimente für sein Kind von 800 Franken verpflichtet. Er zahlt der Ehepartnerin diese Unterhaltsbeiträge aber nicht. Durch das Gesetz hat die unterhaltsberechtigte Person bisher vom Kanton 400 Franken erhalten, neu sind es 650 Franken. Der Kanton übernimmt dann das Inkasso bei der unterhaltspflichtigen Person. Ist das Inkasso erfolgreich, so bezieht der Kanton als Erstes die von ihm bevorschussten 650 Franken, und überweist dann die restlichen 150 Franken an die berechtigte Person.

Bisher kamen auch Ehegatten oder Ex-Ehegatten in den Genuss von Vorschüssen von maximal 250 Franken. Diese Regelung wird nun aufgehoben. Gemäss Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) stellt dies eine Anpassung der geänderten Familienstrukturen wie auch der Rollen innerhalb der Familien dar: «Die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen nimmt tendenziell zu.»

Im ersten Halbjahr 2020 verzeichnete das Kantonale Sozialamt 1256 Bezügerinnen und Bezüger von Vorschüssen: davon 1196 für Kinder und 60 für Ehegatten oder Ex-Ehegatten. Von diesen 60 erhalten 33 nun erhöhte Leistungen für ihre Kinder, und 27 Personen werden diese Leistung in Zukunft gänzlich verlieren. Durch die Erhöhung der Vorschüsse dürften sich die Kosten für die öffentliche Hand im Kanton Freiburg um 1,5 Millionen Franken erhöhen. Sie werden hälftig zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt. Gesamthaft betrugen die Vorschüsse zuletzt 5,9 Millionen Franken, wovon rund 3  Millionen nicht zurückgewonnen werden konnten.

Ausserdem weitet der Kanton die Beratungsgespräche für unterhaltsberechtigte Personen aus und vereinfacht die Sicherstellung des Guthabens der 2. Säule.

Zum Gesetz

Neuerungen bei Bund und Kanton

Inkassohilfe und Bevorschussung wurden in Freiburg 1993 gesetzlich geregelt. Auch das Zivilgesetzbuch regelt das Unterhaltsrecht des Kindes. Eine neue eidgenössische Verordnung tritt 2022 in Kraft. Die jetzt geplante kantonale Änderung ist das Resultat einer Motion der Grossräte Moussa/Morel und geht nun in die Vernehmlassung.

uh

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