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Kanton setzt neue Gesetze in Kraft

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Sie hatte eine lange Vorgeschichte, musste Rückschläge in Kauf nehmen und wurde viel und heftig debattiert. Nun tritt sie am 1. Januar 2020 in Kraft: die kantonale Unternehmenssteuerreform.

Das Freiburger Stimmvolk stimmte am 30. Juni mit 55,8 Prozent für die kantonale Vorlage, dies nachdem im Frühling bereits an einer eidgenössischen Abstimmung der Rahmen dafür abgesteckt wurde.

Mit der Annahme an der Urne verschwinden nun die Statusfirmen mit privilegierter Besteuerung endgültig. Während diese ihre Erträge insbesondere aus dem Ausland nun regulär besteuern müssen, sinkt die allgemeine Gewinnsteuer der Freiburger Firmen per 1. Januar 2020 auf 13,72 Prozent. Damit liegt Freiburg auf dem Niveau der benachbarten Westschweizer Kantone.

Im Vorfeld war heftig darüber gestritten worden, wie viele Steuereinnahmen dem Kanton so entgehen. Kurz vor der Abstimmung kündigte der Staatsrat aber an, dass entgegen früheren Prognosen gar kein Rückgang an Steuereinnahmen zu befürchten sei. Dies bestätigte die Regierung dann mit einem optimistischen Voranschlag 2020. Und zuletzt stellte der Finanzdirektor in Aussicht, dass durch die gesunde Entwicklung 2021 sogar eine Steuersenkung für natürliche Personen drinliegt.

Mit der Steuerreform treten 2020 zudem soziale Ausgleichsmassnahmen für die Bevölkerung in der Höhe von 30 Millionen Franken in Kraft.

Neue Anstalt für Bodenpolitik

Zur Stärkung der Freiburger Wirtschaft trägt auch das neue Gesetz für eine aktive Bodenpolitik bei. Der Grosse Rat nahm dieses am 18. Oktober bei nur drei Gegenstimmen an.

Kernpunkt ist dabei die Gründung einer selbstständigen kantonalen Anstalt, welche künftig die aktive Bodenpolitik des Kantons umsetzen soll. Arbeitsinstrument ist ein Fonds über 100 Millionen Franken, mit dem der Kanton frei werdende Grundstücke kaufen und später der Wirtschaft zur Verfügung stellen kann.

Kampf der Schwarzarbeit

Ebenfalls auf das neue Jahr ändert des Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt. Der Grosse Rat hat im September beschlossen, dass der Kanton durch die Ge­setz­esänderung die Schwarzarbeit wirkungsvoller bekämpfen soll. So können in Zukunft Bussen von bis zu einer Million Franken statt wie bisher 10 000 Franken ausgesprochen werden, wenn ein Unternehmen bei Schwarzarbeit erwischt wird.

Vor allem soll mit der Gesetzesänderung aber auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit effizienter werden. So erhalten die In­spektoren des Amts für den Arbeitsmarkt gerichtspolizeiliche Kompetenzen. Ihre Beobachtungen und Ermittlungen können als Beweismaterial verwendet werden; eine Baustelle kann bei Bedarf geschlossen werden. Zudem gehen die betroffenen Stellen wie das Amt für den Arbeitsmarkt, das Baustelleninspektorat, die Kantonspolizei, die Staatsanwaltschaft und die Oberämter nun koordinierter vor. Weiterhin können auch Dritte auf Mandatsbasis Inspektionen ausführen.

Neues Energiegesetz

Ende Juni hatte der Grosse Rat ebenso einstimmig ein neues Energiegesetz angenommen, das nun gültig wird. Mit diesem soll der Kanton Freiburg bis zum Jahr 2030 die 4000-Watt-Gesellschaft erreichen.

Die neuen Vorgaben zielen darauf ab, den Verbrauch an fossilen Energien mittelfristig zu reduzieren und die Nutzung von einheimischen erneuerbaren Energien zu steigern. Das Gesetz setzt auf finanzielle Anreize und verzichtet auf ein Verbot von Elektroheizungen – zumal ein solches bereits im Jahr 2012 vom Stimmvolk verworfen worden ist.

Zahlen und Fakten

Ein Strauss an Gesetzen und Verordnungen

Die Gesetze über die Steuer­reform, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Energie und die aktive Bodenpolitik sind wohl die wichtigsten Erlasse, die 2020 im Kanton Freiburg in geänderter Form in Kraft treten. Insgesamt sind es aber gemäss einer Zusammenstellung der Staatskanzlei acht Gesetze, 18  Verordnungen, drei Reglemente und ein Konkordat. Bei den Gesetzen treten einige weitere Artikel zum Schulgesetz und zum Gesetz über die Sonderpä­dagogik in Kraft: etwa über die Finanzierung von Schulmaterial und Schulanlässen sowie über Relaisklassen. Auch das Kinder-und Jugend­gesetz wird angepasst. Bei den Verordnungen geht es um die innere Sicherheit und den Nachrichtendienst, um Mass­nahmen zur Luftreinhaltung oder um die Energieetikette bei Autos. Das Konkordat betrifft den Kantonswechsel von Clavaleyres.

uh

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