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Kanton sieht längere Urlaube vor

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Der Staatsrat will seine Personalgesetzgebung modernisieren, um den Erwartungen punkto Personalführung, Flexibilität und Arbeitszeit zu entsprechen. Mit dieser Revision will er Veränderungen in der Arbeitswelt Rechnung tragen und ein wettbewerbsfähiger Arbeitgeber bleiben. Eine solche Personalpolitik war vom Staatsrat in der Vergangenheit mehrfach als Massnahme erwähnt worden, um Frühpensionierungen im Zusammenhang mit der Pensionskassenreform zu kompensieren.

Nun hat der Staatsrat Änderungen von Gesetz und Reglement über das Staatspersonal in die Vernehmlassung geschickt. Er entspricht so einer Motion der Grossräte Nicolas Kolly (SVP, Essert) und Romain Collaud (FDP, Massonens), die der Grosse Rat im September 2017 genehmigte. Der Entwurf kommt von einer Arbeitsgruppe, die auch die Personalverbände konsultierte.

Vereinbarkeit mit Familie

Die Revision sieht unter anderem die Erweiterung von Urlauben vor. So soll die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie weiter gefördert werden.

In Zukunft soll deshalb der Vaterschaftsurlaub für Staatsangestellte von fünf auf zehn Tage verlängert werden. Wie aus dem Bericht des Staatsrats hervorgeht, passt sich Freiburg mit dieser Änderung anderen an: Die meisten Westschweizer Kantone sehen zehn oder zwanzig Tage Vaterschaftsurlaub vor, und auf Bundesebene ist die Genehmigung eines zehntägigen Urlaubs auf Kurs.

Bei Adoptionen enthält die kantonale Gesetzgebung derzeit einen bezahlten Urlaub von zwölf Wochen für seine Mitarbeiterinnen. Ein männlicher Mitarbeiter hat aber nur vier Wochen zugute. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen neu alle Staatsangestellten unabhängig vom Geschlecht Anspruch auf einen zwölfwöchigen Adoptionsurlaub haben. Arbeiten beide Elternteile beim Staat, kann aber nur eine Person die zwölf Wochen Urlaub beziehen.

Neu will der Staatsrat auch die Urlaube für pflegende Angehörige regeln. Bisher bestand Anspruch auf fünf Tage pro Jahr für ein krankes Kind, und zwar auf Vorweisen eines Arztzeugnisses. Zudem waren drei Tage Urlaub pro Jahr zur Pflege einer schwer erkrankten Person im gleichen Haushalt möglich. Neu sollen sowohl für Kinder als auch für andere Familienangehörige drei Tage pro Krankheitsfall und maximal zehn Tage pro Jahr möglich sein. Zudem wird die Liste der zu betreuenden Personen ausgeweitet, etwa auf Schwiegereltern oder eingetragene Partner. Ein Arztzeugnis soll in der Regel nicht mehr erforderlich sein.

Schliesslich soll bei schwerwiegenden Erkrankungen und Unfällen mit tiefen Einschnitten in ein Familienleben die Arbeit für eine bestimmte Zeit unterbrochen werden können, ohne dass der Verlust der Stelle oder eine Erwerbseinbusse droht.

Kürzere Probezeit

Einige Änderungen will der Staatsrat beim Arbeitsverhältnis vornehmen. So soll die heute gültige Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverträgen von zwölf auf sechs Monaten reduziert werden. Dies reiche, um die Fähigkeiten eines Mitarbeiters zu beurteilen, und es trage zur Sicherheit des Arbeitnehmers bei.

Im neuen Gesetz soll bei Problemen im Arbeitsverhältnis nicht mehr eine «Verwarnung», sondern eine «Mahnung» erfolgen, bevor es zur Kündigung kommt. Anders als die Verwarnung ist eine schriftliche Mahnung keine Verfügung und somit nicht beschwerdefähig, sie erleichtert aber das «Recht auf Vergessen».

Kommt es zu einer ungerechtfertigten Kündigung, hatte ein Staatsangestellter bisher das Recht auf eine Wiedereingliederung. In der Praxis war dies aber häufig schwer umzusetzen. Deshalb soll in Zukunft dieses Recht entfallen, dafür soll der Anspruch auf Entschädigung von 12 auf 18 Monatsgehälter erhöht werden.

Eine neue Regelung ist für das Dienstaltersgeschenk vorgesehen. Bisher gab es nach 25 und 35 Jahren einen zusätzlichen Monatslohn oder vier Wochen bezahlten Urlaub. Aufgrund flexiblerer beruflicher Laufbahnen gibt es nun alle zehn Jahre Dienstaltersgeschenke, aber nur noch ein halbes Monatsgehalt oder zwei Wochen bezahlte Ferien.

Schutz für Whistleblower

Eine weitere Änderung betrifft die Besitzstandswahrung von Mitarbeitern ab 55 Jahren. Auch wenn ihnen aufgrund einer Reorganisation eine finanziell schlechter dotierte Stelle zugewiesen wird, sollen sie bis zur Pensionierung den bisherigen Lohn behalten.

Schliesslich verankert das geplante Gesetz auch den Schutz von Whistleblowern. Wenn strafbare oder den Inte­ressen des Staats schadende Handlungen vermutet werden, besteht für Mitarbeitende die Pflicht zur Anzeige. Dabei sollen sie besser vor den möglichen Konsequenzen eines solchen Schritts geschützt werden. Es dürfen ihnen keine beruflichen Nachteile entstehen.

Zusammengefasst würden diese Änderungen den Kanton zwischen 4,25 und 5 Millionen Franken pro Jahr kosten. Das entspricht Mehrkosten von 0,25 Prozent des gesamten Personalaufwands, schreibt der Staatsrat in seinem Bericht.

Personalgesetz

Verbände Fede und VPOD berücksichtigt

Das vorgeschlagene Personalgesetz passt sich auch einer Änderung im gewerkschaftlichen Umfeld an. Nachdem der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) aus dem Dachverband Föderation der Staatsangestellten (Fede) ausgetreten ist, gelten beide als anerkannte Sozialpartner des Kantons. Dies wird im Gesetz festgehalten. Der Staatsrat schickt aber zwei Varianten betreffend den freiwilligen Unterstützungsbeitrag an die Personalverbände in die Vernehmlassung. In der ersten Variante erhält nur die Fede als Dachverband des Staatspersonals den Betrag. In der zweiten Variante bestimmt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, an welchen Verband der Beitrag gehen soll.

uh

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