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Kanton stellt Beiträge für Landschaften zur Debatte

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 Im neuen Pfeiler «Landschaftsqualitätsbeiträge» der Agrarpolitik werden Entschädigungen für Leistungen ausgerichtet, die der Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung von Kulturland dienen. Die Beiträge können höchstens 360 Franken pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche im Talgebiet und 240 Franken pro Normalstoss im Berggebiet betragen. Die Beiträge werden zu 90 Prozent vom Bund und 10 Prozent vom Kanton finanziert.

Wie Peter Maeder, Generalsekretär der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft, gegenüber den FN ausführte, richtet sich das von verschiedenen kantonalen Ämtern erarbeitete Dokument an Landwirte und an Projektträger, gegebenenfalls auch an Landschaftsfachpersonen.

Der kantonale Richtplan enthält neun Landschaftseinheiten. Diese dienen als Grundlage für das Projekt: Pro Landschaftseinheit wird ein Massnahmenkatalog zugrunde gelegt. Dieser dient dazu, bestehende Landschaftselemente aufzuwerten, zu erhalten und neue Elemente in die Natur einzufügen.

Die neun Landschaftseinheiten umfassen: Ufer der Jurafuss-Seen und Vully, Broye-Ebene und Grosses Moos, Einzugsgebiet der Haute-Broye, Freiburger Mittelland, Gibloux und Hügelgebiet des Glanebezirks, Hügelgebiet des Saane- und des Sensebezirks, Ebene zwischen Bulle und Châtel-St-Denis sowie Intyamon-Tal, Flysch-Voralpen und Kalk-Voralpen. Die Vernehmlassung wird am 16. September 2013. enden.

 Kontakt:Léonie Bongard vom Landwirtschaftlichen Institut des Kantons Freiburg, 026 305 58 10 leonie.bongard@fr.churs.helbling@fr.ch

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