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Kanton will den Unterstützungsstab für Landwirte in Not verstärken

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Der Kanton sieht in komplexen Fällen eine Hilfe für Bauernbetriebe in Schwierigkeiten vor. Es ist eine für Freiburg spezifische Massnahme, die auf dem kantonalen Landwirtschaftsgesetz basiert. Diesem Unterstützungsstab für Landwirtschaftsbetriebe gehören Vertreter des Landwirtschaftlichen Instituts Grangeneuve, des Amts für Landwirtschaft und des Sozialamts an. Der Vertreter von Grangeneuve leitetet diesen Stab. Er kann je nach Fall Partner wie Banken, Konkursämter, Sozialarbeiter, Notfalldienste, ärztliche und Suchtberatungsstellen kontaktieren.

«Aufgrund der gegenwärtigen Situation muss der Unterstützungsstab verstärkt werden.» Das schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Ruedi Schläfli (SVP, Posieux). Schläfli schreibt darin von einer alarmierenden Situation aufgrund des schwindelerregenden Preiszerfalls der landwirtschaftlichen Erzeugnisse.

Mehr Stellen einbeziehen

In seiner Antwort äussert der Staatsrat die Ansicht, dass es eine Struktur brauche, in der Partner wie der Freiburgische Bauernverband, die Landfrauen, der Betriebshelferdienst und allenfalls auch kirchliche Kreise aufgenommen werden können. Die Kantonale Kommission für Fragen der Anstaltsseelsorge ist zudem bereit, ihre heutige Mission als Seelsorger von Grangeneuve auszuweiten. Auch ein stärkeres Engagement der Direktion für Gesundheit und Soziales durch ihr Sozialamt, der Justiz- und Sicherheitsdirektion mit dem psychologischen Dienst der Polizei könne Landwirte in Not sinnvoll unterstützen. Dem Staatsrat schwebt die Einrichtung einer Anlaufstelle mit einer Kontaktperson vor, die für dringliche und heikle Situationen ausgebildet ist.

Wie kritisch die Situation in der Landwirtschaft wirklich ist, vermag der Staatsrat nicht umfassend zu sagen. Die zuständigen Stellen verfügen zum Beispiel über keine Statistiken über die Zahl der Selbstmorde in der Landwirtschaft. Im Hinblick auf den vierjährlichen Landwirtschaftsbericht, der 2018 publiziert werden soll, plant die Direktion der Institutionen, der Land- und Forstwirtschaft, die soziale Situation in der Landwirtschaft näher zu untersuchen.

Weiter weist der Staatsrat auf mehrere Dienstleistungen hin, die Landwirten in Schwierigkeiten zur Verfügung stehen. So erteile der landwirtschaftlichen Beratungsdienst in Grange­neuve regelmässig einzelbetriebliche Beratungen. Dabei handle es sich um eine fundierte Arbeit, mit der Betriebe bei ihren Herausforderungen unterstützt werden können.

Finanzielle Rettungsanker

Auch finanziell stehen den Bauernbetrieben einige Kanäle offen. So gebe es die Möglichkeit, Rückzahlungen bestimmter Kredite aufzuschieben, um zu verhindern, dass der Betrieb und dessen Betreiber aufgrund vorübergehender Schwierigkeiten in eine Notlage geraten. Aufschübe von Rückzahlungen bei Investitionskrediten sind über ein schriftliches Gesuch möglich. Dabei werden Fälle von Trockenheit, Überschwemmungen, Tierseuchen oder familiäre Probleme als vor­übergehende Notlagen akzeptiert. Weiter stehen bei finanziellen Problemen Betriebshilfen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um zinslose Darlehen, die zur Hälfte vom Bund und vom Kanton zur Verfügung gestellt werden.

Landwirtschaft

Der Bund gibt den Rhythmus für die Direktzahlungen vor

In seiner Anfrage an den Staatsrat über die problematische Situation von Landwirtschaftsbetrieben machte Grossrat Ruedi Schläfli auch auf finanzielle Engpässe wegen einer schlechten Staffelung von Direktzahlungen aufmerksam.

Die Modalitäten für die Auszahlung werden vom Bund festgelegt, antwortet nun der Staatsrat. Die Direktzahlungsverordnung sieht eine Auszahlung in drei Tranchen vor: die erste Mitte Jahr, die zweite spätestens am 10. November und die letzte spätestens am 20. Dezember. Der Bund überweist die Beiträge zuerst an den Kanton, der sie nachher an die Landwirte weiterverteilt. Wie der Staatsrat schreibt, sieht die gesetzliche Grundlage keine weiteren Auszahlungen vor. Der Kanton würde ausserhalb dieser drei Tranchen die nötigen Beiträge vom Bund auch nicht erhalten. Wenn der Kanton die Subventionen von sich aus zu anderen Zeitpunkten auszahlen würde, so entstünde dadurch ein erhöhtes Fehlerrisiko, und in gewissen Fällen müssten eventuell Rückerstattungen verlangt werden. Der Staatsrat sieht einzig eine Möglichkeit in einem Antrag zur Änderung der Verordnung. Diese hätte aber veränderte Fristen für alle Beteiligten zur Folge, und die Qualität der Daten könnte nicht mehr wie bisher garantiert werden.

uh

 

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