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Kanton will Gesetz über das Bürgerrecht anpassen

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Der Freiburger Staatsrat hat den Vorentwurf eines neuen Gesetzes über das freiburgische Bürgerrecht genehmigt und in Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 30. Juni. Wie der Staatsrat mitteilt, nimmt dieser Entwurf die neuen Bestimmungen zum Bürgerrecht auf Bundesebene auf; das eidgenössische Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Besonders berücksichtigt der Gesetzesentwurf, der das aktuelle Gesetz von 1996 ersetzen soll, die erleichterte Einbürgerung für die dritte Ausländergeneration. Das Schweizer Stimmvolk hatte dieser Neuerung im Februar mit rund 60 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt, das Freiburger Stimmvolk gar mit über 65 Prozent.

Wie der Staatsrat schreibt, entspricht das geltende Freiburger Gesetz bereits in vielen Punkten der neuen Gesetzgebung des Bundes. Insbesondere bei den Integrationskriterien folgt der Bund im Wesentlichen der Freiburger Praxis.

Die wichtigsten Neuerungen umfassen sechs Punkte: So werden in Zukunft sämtliche Personen, die keine C-Bewilligung haben, vom Einbürgerungsverfahren ausgeschlossen. Neu darf gemäss dem Entwurf das Amt für Institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen Dossiers in eigener Kompetenz ablehnen, wenn sie die Bedingungen objektiv nicht erfüllen.

Für Personen der zweiten Generation soll die Anhörung bei der Grossratskommission zur Ausnahme werden, um Verfahren zu beschleunigen. Auch kann das kantonale Amt in Zukunft Zeugen vernehmen und andere Mittel einfordern. Bei einer Ablehnung wird neu eine Wartefrist von zwei Jahren gelten, und das Amt erhält die Möglichkeit, auf dem Zivilweg Klage gegen ungültige Eheschliessungen einzureichen.

uh

www.fr.ch/vernehmlassungen

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