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Kanton will Gewaltopfer besser schützen

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Der Bund und der Kanton Freiburg wollen, dass Opfer von Gewalt besser geschützt sind. Das am 1. April 2018 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen stützt sich auf ein Übereinkommen des Europarats. Die dadurch vorgenommenen Änderungen betreffen insbesondere die häusliche Gewalt, bei der Frauen und Kinder einen grossen Anteil der Opfer ausmachen.

Schwerpunkte der Gesetzgebung auf Bundesebene sind die Finanzierung, die Arbeit mit Gewalt ausübenden Personen, die bessere Bekanntmachung der Opferhilfe, Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt, Dokumentation von Schlägen und Verletzungen sowie die Berücksichtigung von Gewalt in Besuchs- und Sorgerechtsentscheiden.

Beim Zivilrecht sollen die durch Richter ausgesprochenen Schutzmassnahmen verbessert werden, etwa durch elektronische Überwachung. Im Strafrecht geht es vor allem darum, dass nicht mehr nur die Opfer, sondern auch Behörden über die Sistierung von Verfahren entscheiden. Zudem kann ein Richter den Besuch eines Lernprogramms anordnen.

Eine «passive» Überwachung

Nun legt der Staatsrat dem Grossen Rat einen Entwurf vor, wie er das Bundesgesetz in der kantonalen Gesetzgebung umzusetzen plant. Er bezieht sich dabei auf die Vorarbeiten einer Arbeitsgruppe sowie auf eine Vernehmlassung bei 54 interessierten Stellen und Organisationen.

«Passive Überwachung»

Bei der elektronischen Fussfessel will die Freiburger Kantonsregierung auf eine «passive» Überwachung setzen. Das heisst, dass das zuständige Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe die Daten der betroffenen Personen jederzeit einsehen kann, sie aber nicht in Echtzeit auswertet. Die Kosten für eine «aktive» Überwachung wären fünf Mal höher, und die Zuverlässigkeit sei noch nicht gewährleistet. Derzeit werden fünf Fussfesseln eingesetzt, in einer nächsten Phase sollen es drei weitere sein.

Die Kosten werden der Gewalt ausübenden Person auferlegt, heisst es im Gesetzesentwurf, über den der Grosse Rat befinden muss.

Ein im Bundesgesetz vorgesehenes Lernprogramm gegen Gewalt gibt es im Kanton Freiburg bereits. Es wird vom Verein EX-pression angeboten.

Weiter muss der Kanton in seiner Gesetzgebung die Rolle der Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen und jene der Kantonspolizei klarer voneinander abgrenzen.

Schliesslich will der Kanton Freiburg in seinem Ausführungsgesetz die Höchstdauer einer Wegweisung von Gewalt ausübenden Personen ausweiten. Derzeit kann die zuständige Behördenstelle eine gewalttätige Person zehn Tage aus einer Wohnung verweisen. In der angepassten Freiburger Gesetzgebung sollen es in Zukunft zwanzig Tage sein.

uh

 

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