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Kanton will Mutterschaftsurlaub in bestimmten Fällen verlängern

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Muss eine Mutter nach der Geburt ihres Kindes im Spital bleiben, soll sie einen längeren Mutterschaftsurlaub beziehen können. Das fordern Grossrätinnen und Grossräte und erhalten Unterstützung vom Staatsrat.

Wenn ein Kind unmittelbar nach seiner Geburt mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss, erhält die Mutter einen längeren Mutterschaftsurlaub. Doch wenn die Mutter nach der Entbindung länger im Spital bleiben muss, gibt es keine Verlängerung.

«Die Unterscheidung zwischen einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen und einem der Mutter ist nur schwer zu rechtfertigen, weil beide die gleichen Konsequenzen haben», schreibt der Staatsrat. Darum unterstützt er eine Motion von Grégoire Kubski (SP, Bulle) und 15 Mitunterzeichnern. Die Grossrätinnen und Grossräte verlangen, dass auch im Falle eines längeren Spitalaufenthalts der Mutter nach der Geburt der Mutterschaftsurlaub verlängert wird. Der Staatsrat solle via sein kantonales Initiativrecht eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz erreichen.

Waadt geht in ähnliche Richtung

Dem will die Regierung Folge leisten und unterbreitet darum dem Grossen Rat das dafür notwendige Dekret. Der Vorschlag des Motionärs sei eine zweckmässige und pragmatische Lösung. «Dadurch kann vermieden werden, dass die betroffenen Mütter nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs in eine prekäre Lage geraten, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit nicht sofort wieder aufnehmen können, und es verschafft ihnen auch die nötige Zeit, um sich in den ersten Lebensmonaten um das Neugeborene zu kümmern», so der Staatsrat.

Der Erwerbsersatz solle bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter um bis zu 56 Tage verlängert werden. Eine ähnliche Standesinitiative habe bereits der Kanton Waadt Anfang 2022 eingereicht. Mit der Annahme der Freiburger Motion würde dem Änderungsantrag vor der Bundesversammlung mehr Gewicht verliehen werden, so der Hinweis des Staatsrats.

Wenige Betroffene in Freiburg

Wie viele Frauen von einer allfälligen Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs betroffen wären, könne mangels nationaler Daten nicht eingeschätzt werden. «Fest steht jedoch, dass die Fallzahlen niedrig sind», schreibt die Kantonsregierung. «Im Kanton Freiburg waren in den Jahren 2017 und 2018 je drei Spitalaufenthalte von 21 Tagen oder mehr zu verzeichnen, im Jahr 2019 waren es zwei.»

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