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Kanton will Parteien den Wahlversand bezahlen

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Autor: fahrettin calislar

freiburg Der Staatsrat möchte die Mittel für die Parteiwerbung aufstocken. Wie er in seiner Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die finanzielle Beteiligung des Staates an den Wahlkampfkosten ankündigt, sollen die Parteien pro Wahl 40000 Franken zusätzlich erhalten, um die Verbreitung ihrer Wahlunterlagen zu bezahlen. Bisher mussten sie diesen Betrag selbst berappen.

Wie der Staatsrat weiter dem Grossen Rat vorschlägt, soll die Gesetzesänderung so rasch wie möglich gültig sein. Der zuständige Staatsrat Pascal Corminboeuf kündigte auf Anfrage an, dass der Beschluss schon an der Septembersession des Grossen Rates gefasst werden könnte. So könnten die Beiträge schon auf den nächsten Superwahlherbst zugesichert werden.

Mit diesem Vorschlag reagiert der Staatsrat auf eine Motion von Grossrat Benoit Rey (CSP, Freiburg). Rey hatte gefordert, dass der Staat das Verpacken und den Versand von Prospekten organisiert und mitfinanziert. Der Staatsrat entgegnet, dass eine praktische Beteiligung des Staates mangels Personals nicht möglich sei und viel zu aufwendig wäre, dass er sich jedoch bereit erkläre, die Finanzierung des Versandes im Rahmen der Beteiligung an den allgemeinen Wahlkampfkosten zu übernehmen. Durch den zusätzlichen Betrag steigt die Gesamthilfe auf 235000 Franken pro Wahl. Die beiden gesprochenen und im Budget eingestellten Kredite für die Herbstwahlen würden um den entsprechenden Betrag erhöht.

Viele formelle Bedingungen

Wie der Staatsrat in seiner Botschaft ausführt, sollen an die Ausrichtung des Beitrags Bedingungen geknüpft sein. Im Vordergrund steht die Vorgabe, dass das Abpacken des Versands gemeinsam zu geschehen hat. Dies sei effizienter, wirtschaftlicher und ökologischer, als wenn jede Partei dies für sich machen würde.

Bei der konkreten Umsetzung müssen weitere Vorgaben für die Erteilung des Beitrages erfüllt werden. So muss eine Mehrheit der anerkannten Parteien an den Versandarbeiten beteiligt sein. «Entscheidet eine politische Partei, nicht teilzunehmen, erhält sie natürlich keinen Beitrag», schreibt der Staatsrat.

Auch wenn eine Mehrheit der Parteien beschliesst, eine Minderheit aus der gemeinsamen Verpackungsaktion auszuschliessen, wird die Unterstützung gestrichen. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn der Ausschluss «aus wichtigen Gründen geschieht», beispielsweise wenn die Partei «grundsätzliche Thesen der Rassendiskriminierung befürwortet». Staatsrat Corminboeuf erklärt, diese Bedingungen seien formell zu verstehen, er gehe nicht davon aus, dass sie angewendet werden müssen.

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