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Kanton zahlt 28 Millionen Franken drauf

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Für das Rechnungsjahr 2023 hat der Staatsrat insgesamt 53 zusätzliche Zahlungskredite in Höhe von 28,3 Millionen Franken beantragt.

«Es ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich und praktisch unvermeidlich, dass gewisse Budgetpositionen des Kantonsvoranschlags von den ursprünglichen Schätzungen abweichen und den eingestellten Betrag überschreiten», schreibt der Staatsrat in seiner Botschaft zu den Nachtragskrediten zum kantonalen Voranschlag 2023.

Ausserkantonale Spitalaufenthalte grösster Brocken

Obwohl fast in allen Behörden und Direktionen Nachtragskredite gewährt werden mussten, entfallen 2023 mehr als 68 Prozent der gesprochenen Beträge von insgesamt 28,3 Millionen Franken auf nur gerade drei Felder. Spitzenreiter ist mit insgesamt 14 Millionen Franken der Beitrag für ausserkantonale Spitalaufenthalte in öffentlichen oder privaten Spitälern. Im öffentlichen Verkehr entfallen die beiden Kreditüberschreitungen auf die Kantonsbeteiligung am Bahninfrastrukturfonds sowie die Kantonsbeiträge für den Betrieb und die tariflichen Massnahmen der Agglomeration Freiburg.

Laut dem Finanzhaushaltsgesetz müssen die beantragten Nachtragskredite kompensiert werden. So bleibt gemäss verfassungsmässiger Vorgabe der Haushalt des jeweiligen Jahres ausgeglichen. Angesichts des Umfangs sei es aber schwierig, alle Überschreitungen zu kompensieren, wie der Staatsrat schreibt.

Dennoch konnten die Nachtragskredite in Höhe von insgesamt rund 27 Millionen Franken zu 48 Prozent durch Ausgabenreduktionen und zu 52 Prozent durch Einnahmenerhöhungen gedeckt werden. Eine Ausnahme bildet ein Teil der Mehrkosten von 2,9 Millionen Franken für die kantonale Beteiligung am Bahninfrastrukturfonds, der nur zur Hälfte kompensiert werden konnte.

Für das vergangene Rechnungsjahr 2022 betrugen die Nachtragskredite insgesamt 20,5 Millionen Franken. Die höchsten Nachtragskredite der vergangenen 20 Jahre wurden im Coronajahr 2020 fällig: 56,4 Millionen Franken.

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