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Oberamtmänner vertreten sich gegenseitig

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Ein Gemeindeverband untersteht im Kanton Freiburg grundsätzlich der Aufsicht der Oberamtsperson des Bezirks, in dem er seinen Sitz hat. Hat jedoch die Oberamtsperson oder die Vize-Oberamtsperson eine Funktion im betreffenden Verband, so muss die Aufsicht gemäss dem Gemeindegesetz von einer anderen Oberamtsperson ausgeübt werden. Auf Anfrage der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft hat der Staatsrat nun letzte Woche die entsprechenden, aus dem Jahr 2012 datierenden Zuständigkeiten dem aktuellen Stand angepasst und eine entsprechende neue Liste zum Gegenstand eines Beschlusses gemacht.

Für den deutschsprachigen Kantonsteil bedeutet das Folgendes: Der Oberamtmann des Sensebezirks ist für den Gemeindeverband der Orientierungsschule Murten, den Verband der Gemeinden des Seebezirks und das Gesundheitsnetz See zuständig, der Oberamtmann des Seebezirks für den Gemeindeverband Orientierungsschule des Sensebezirks, das Wasserkonsortium der Stadt Freiburg und Umgebung, den Gemeindeverband Region Sense und das Gesundheitsnetz Sense. Dieser Beschluss tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.

jcg

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