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Kantonsgericht bestätigt Freispruch

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Der Fall hatte damals für Schlagzeilen gesorgt: Vor dem Bahnhofbuffet Düdingen war am 23. Oktober 2010 ein Mann von einer Gruppe überfallen und schwer verletzt worden. Die Tat hatte sich auf dem Parkplatz des Restaurants ereignet, in dem sich an diesem Tag mehrere Hundert tamilische Staatsangehörige zu einer Feier getroffen hatten. Mit dieser Angelegenheit haben sich seither mehrere Gerichte und noch mehr Anwälte befasst – doch mehr als zehn Jahre nach der Tat liegt noch kein rechtskräftiges Urteil vor. Gestern war es der Strafappellationshof des Kantonsgerichts unter der Leitung von Markus Ducret, der die Tat- und Schuldfrage zu klären suchte. Grund für die Verhandlung war, dass das Opfer mit dem Freispruch von einem der mutmasslichen Angreifer nicht einverstanden war. Das Bezirksgericht Sense hatte diesen im September 2018 aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf des Angriffs und der schweren Körperverletzung freigesprochen.

Widersprüchliche Indizien

Der Geschädigte wurde damals mit Stöcken, Stangen und Messern attackiert und trug eine Hirnerschütterung, Prellungen, Stichwunden an den Hüften sowie Schnittwunden am Hinterkopf und im Gesicht davon. Er hatte nur einen Mann «höchstwahrscheinlich» als Täter identifiziert – den Angeklagten. Und er wollte Gerechtigkeit dafür, dass er sein ganzes Leben verloren habe, wie er gestern vor dem Kantonsgericht erklärte. Also legte er Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Sense ein, so dass der Fall erneut vor ein Gericht kam.

Genau so, wie sich die Situation damals am Bezirksgericht präsentierte, sah es auch dieses Mal aus: Es gab viele Widersprüche und Indizien, welche die juristischen Vertreter des Opfers und des Angeklagten auf unterschiedliche Weise interpretierten. Der Anwalt des Opfers, Yves Amberg, legte in seinem Plädoyer das Schwergewicht darauf, zu zeigen, dass sich das Bezirksgericht damals getäuscht habe, als es Zweifel an der Beteiligung des Angeklagten an der Tat gehegt habe. «Es gibt zahlreiche Hinweise, die zwar vielleicht nicht einzeln, aber in ihrer Gesamtheit unterstreichen, dass der Mann an der Tat beteiligt war.»

Keine Aussagen

Der Verteidiger des Angeklagten, Fabian Zuberbühler, nahm die gleichen Indizien Punkt für Punkt durch und legte dar, dass sie weder einzeln noch als Ganzes ausreichten, um seinen Mandanten mit der Tat in Verbindung zu bringen. Nicht gerade hilfreich wirkte die Tatsache, dass der Angeschuldigte jegliche Art von Aussage zum Tathergang oder zu seiner Beziehung zum Opfer verweigerte. «Wenn ich Ihnen also noch hundert Fragen stelle, sagen Sie nur: keine Aussage?», fragte Gerichtspräsident Markus Ducret – und legte dann seine vorbereiteten Fragen zu den Akten.

Das Ende der Fahnenstange

Staatsanwalt Markus Julmy brachte schliesslich auf den Punkt, wie sich dieser widersprüchliche Fall präsentierte: «Das Ende der Fahnenstange ist erreicht.» Es gebe zu viele Unklarheiten: Wer welche Interessen verfolge, wer überhaupt wer sei, wer welchen Spitznamen trage, ob die richtigen Identitäten den richtigen Personen zugeordnet worden seien. «Es gibt nur zwei Dinge, die feststehen. Der eine sagt: Ich wars nicht. Der andere sagt: Er wars.» Alles andere sei Interpretation. Ein klarer Freispruch sei angesichts dieser Situation schwierig, und die Zweifel, die das Bezirksgericht zum Freispruch nach dem Motto «Im Zweifel für den Angeklagten» bewogen hätten, seien wohl angebracht. Er schliesse sich dem an und sei ebenfalls für eine Abweisung der Berufung.

Das Gericht sah es gleich und bestätigte den Freispruch. In den Urteilserwägungen ist von «unüberwindbaren Zweifeln an der Täterschaft» die Rede. Es sei nicht rechtsgenüglich erwiesen, dass der Beschuldigte am Tatort war und an der Tat beteiligt war.

«Wenn ich Ihnen also noch hundert Fragen stelle, sagen Sie nur: keine Aussage?»

Markus Ducret

Gerichtspräsident

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