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Kantonsgericht gibt Anwohnern recht

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Die Firma Buess AG kann laut Urteil vom Kantonsgericht ihren Steinbearbeitungsbetrieb im Quartier Merlachfeld in Murten nicht aufrechterhalten. Das Gericht hält in seinem Entscheid vom 19. April fest, dass «die Zonenkonformität des Betriebs in Anbetracht des Ausmasses seiner Lärmimmissionen nicht bejaht werden kann». Die Firma Buess befindet sich in einer Wohn-Gewerbe-Zone, in der keine störenden Gewerbebetriebe zulässig sind (siehe Kasten).

Gegen den Standort der Firma Buess hatten bereits 2010 sieben Anwohner Einsprache erhoben. Sie beanstandeten, dass durch den Steinsägebetrieb auf ihren Grundstücken Lärm und Staub entstehen. Zudem sei ein erheblicher Mehrverkehr zu erwarten. 2011 erteilte das Oberamt des Seebezirks der Buess AG die Baubewilligung unter Auflagen und Bedingungen und wies die Einsprachen ab. Sechs Einsprecher erhoben daraufhin Beschwerde beim Kantonsgericht. Unter anderem machten sie geltend, dass das Bauvorhaben nicht zonenkonform ist. Mittlerweile stehen die Bauten, bestehend aus einer Produktionshalle, Büros und einer Wohnung. Das Kantonsgericht verlangt nun die «Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands», da eine «widerrechtliche Baute» vorliege.

Der Murtner Urs Luginbühl ist einer der Beschwerdeführer und lebt mit seiner Familie in einem der Reiheneinfamilienhäuser in der Nähe der Firma Buess. «Wir haben auf diesen Entscheid gehofft. Nach Statistik ist es aber eher unwahrscheinlich. Umso mehr freut uns das Urteil des Kantonsgerichts», sagt Luginbühl. Ziel sei nun, dass der Entscheid auch umgesetzt wird. «Im Extremfall muss der Bau abgerissen werden. Die andere Möglichkeit wäre, die Gebäude an ein stilles Gewerbe zu vermieten.» Luginbühl betonte, dass er von Anfang an gewusst habe, dass das Quartier verschiedene Zonen umfasse. «Das stört uns auch nicht, aber beim laufenden Betrieb der Firma Buess kann man im Sommer nicht draussen sitzen. Das ist kein stilles Gewerbe.» Das Kantonsgericht schreibt in seinem Urteil, dass nur Betriebe erlaubt sind, «die ein geringes Konfliktpotenzial aufweisen und gesundes und ruhiges Wohnen nicht beeinträchtigen» und gibt Luginbühl und den vier weiteren Beschwerdeführern mit ihrer Einsprache gegen das Oberamt des Seebezirks und gegen die Buess AG damit recht. Der Oberamtmann, Daniel Lehmann, und der Bauverwalter von Murten, Stefan Portmann, waren gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

 Der Steinbearbeitungsbetrieb kann das Urteil vor das Bundesgericht in Lausanne weiterziehen. Auch der Geschäftsführer der Firma Buess, Patrick Bauer, war gestern nicht erreichbar.

«Wir haben auf diesen Entscheid gehofft. Nach Statistik ist es aber eher unwahrscheinlich. Umso mehr freut uns das Urteil des Kantonsgerichts.»

Urs Luginbühl

Beschwerdeführer und Anwohner

Zonen: Aktivitätszone für stilles Gewerbe und Industrie

Die Firma Buess betreibt ein Geschäft für den Handel mit Marmor und Granit sowie für die Herstellung und den Verkauf von Grabdenkmälern sowie Kunststeinen. Die rund 4000 Quadratmeter grosse Parzelle des Betriebs untersteht dem Quartierplan.

Das Quartier ist in fünf Sektoren unterteilt, so dass Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, Restaurants, Kinderhort, Dienstleistungsbetriebe, stilles Gewerbe und mehr nebeneinander Platz finden können. Die Firma Buess steht auf dem Boden der «Aktivitätszone für stille Aktivitäten der Industrie, des Gewerbes sowie für Dienstleistungen, unter Ausschluss von Auslieferungslagern und Betrieben mit hohen Verkehrsaufkommen».

Diese Regelung ist laut Kantonsgerichtsentscheid so auszulegen, «dass lediglich nicht störende Betriebe erlaubt sind. Bereits mässig störende Betriebe wie Ladengeschäfte, Handwerksbetriebe, Lagerplatz einer Bauunternehmung wären nicht zulässig.» Erlaubt seien hingegen Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Friseursalons. Als äusserste Grenze dürfe ein Sanitärbetrieb gelten. emu

 

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