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Kantonsgericht lässt Ingenieure abblitzen

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Mit der Vergrösserung der Kantons- und Universitätsbibliothek sowie dem Neubau der Rechtsfakultät neben dem Thierryturm waren zwei grosse Bauprojekte in Freiburg blockiert: Freiburger Ingenieure hatten sich mit Rekursen gegen die Arbeitsvergabe gewehrt. Doch nun hat das Freiburger Kantonsgericht Anfang April diese Rekurse abgewiesen; die Entscheide wurden am Dienstag publiziert. Umstritten war die Vergabe der Arbeiten für die Planung von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroanlagen.

Die teurere Offerte gewann

Sowohl die Arbeiten zur Vergrösserung der Kantons- und Universitätsbibliothek sowie des Neubaus der Rechtsfakultät gingen an das Berner Büro Gruner Roschi AG – obwohl dessen Offerte fast eine Million Franken teurer ist als jene seiner Freiburger Konkurrenten.

Darauf reagierten Grossräte mit einem Vorstoss, der Freiburgische Verband der Beauftragten des Baugewerbes schrieb allen Staatsratsmitgliedern einen Brief – und das Freiburger Konsortium, das bei beiden Arbeitsvergaben auf Rang drei gelandet war, ging vor das Kantonsgericht (die FN berichteten).

Das Kantonsgericht lässt die Freiburger Ingenieure nun regelrecht abblitzen. Die Ingenieure hatten kritisiert, dass der Preis nur mit 20 Prozent, die Mandatsanalyse hingegen mit 40 Prozent gewichtet wurden. Dies sei bereits bei der Ausschreibung klar gewesen, schreibt das Gericht in seinen beiden Urteilen zu den Arbeitsvergaben. Daher hätte das Konsortium sich gleich bei der Offertstellung dagegen wehren sollen. Nun sei es dafür zu spät.

Das Freiburger Konsortium hatte zudem kritisiert, dass der Punkt «Mandatsanalyse» sehr vage gefasst sei und die Bemerkungen der drei Experten entsprechend subjektiv seien. Auch diese Kritik lässt das Kantonsgericht nicht gelten: Der Kanton dürfe seine Kriterien offenhalten und erwarten, dass ein Ingenieurbüro die Risiken und Möglichkeiten eines Projektes bewerte. Das Berner Büro habe hier sehr gut abgeschnitten, weil es einige Punkte des Bauprojektes hinterfragt und auch Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen habe. Die Freiburger hingegen hätten bloss das bestehende Projekt präsentiert; ihnen fehle es «an einer vorausschauenden zusätzlichen Dimension». Zudem seien ihre Ausführungen «voller Banalitäten und Plattitüden».

Die Freiburger hatten sich auch an den Referenzen gestört, welche die kantonale Baudirektion verlangt hatte: von Universitätsbauten mit einem Arbeitsvolumen von mehr als 30 Millionen Franken sowie von öffentlichen Gebäuden mit einem hohen energetischen Standard. Das Konsortium fand, diese Kriterien seien auf Lausanner und Berner Büros zugeschnitten, welche eher Aufträge der öffentlichen Hand in dieser Grössenordnung erhielten. Das Kantonsgericht befand, in diesem Punkt sei die Ausschreibung nicht klar gewesen. Doch ändere dies nichts am Ausgang der Arbeitsvergabe: Beim genauen Hinsehen zeige sich, dass das Berner Büro in diesem Punkt ebenso benachteiligt gewesen sei wie das Freiburger Konsortium – dass dieses also auch mit einer Korrektur in diesem Punkt die Arbeiten nicht erhalten hätte.

Baudirektion zufrieden

Die Freiburger Ingenieure äusserte sich gestern noch nicht zum Urteil; sie wollen sich zuerst mit ihrem Anwalt absprechen.

Die Baudirektion zeigte sich zufrieden über den Ausgang. Laut Mediensprecherin Corinne Rebetez ist noch offen, wann die Bauarbeiten nun beginnen werden.

Freiburger Kantonsgericht, Entscheide 602 2016 35 und 36 sowie 602 2016 37 und 38

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