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Kantonsgericht setzt Murtner Bauprojekt in den Sand

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Die Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser am Beinhausweg in Murten lag bereits auf dem Tisch. Doch nun hat das Kantonsgericht den Riegel vorgeschoben: Die Baubewilligung vom November 2021 ist versenkt. 

Das Kantonsgericht hat den Beschwerdeführenden recht gegeben: Die Bewilligung für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern in Murten ist aufgehoben. «Das ist ein Riesendesaster», sagt Beat Hulliger, der mit der Firma Immohorizont Hulliger AG zur Hälfte an dem Vorhaben beteiligt ist. «Alle reden von Entwicklung nach innen, aber möglich ist es dann doch nicht.» Den Entscheid des Kantonsgerichts könne er nicht nachvollziehen: «Das Urteil könnte genauso gut in die entgegengesetzte Richtung gehen.»

Die beiden Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 16 Wohnungen, davon vier Studios, sind am Beinhausweg nahe der Grenze zu Merlach geplant. Das Quartier neben dem Merlachfeld ist unweit vom Murtensee wie auch von Einkaufsmöglichkeiten entfernt. Heute stehen in dem Quartier mehrheitlich Einfamilienhäuser. Der Bahnhof Murten liegt in rund 1,4 Kilometer Entfernung, die Distanz zur Bushaltestelle Merlachfeld beträgt rund 600 Meter. Heute steht auf einer der beiden betreffenden rund 870 Quadratmeter grossen Parzellen eine ehemalige Kirche. Da die neuapostolische Glaubensgemeinschaft der Gemeinde Murten beim Champ-Olivier-Kreisel eine neue Kirche gebaut hat, ist das Gebäude am Beinhausweg nicht mehr genutzt. Es soll weichen, um Wohnraum zu schaffen. 

Verdichtung oder nicht?

Für Beat Hulliger ist klar: «In dem Quartier zwei Mehrfamilienhäuser zu bauen, macht Sinn.» Der Freiburger Architekt Dominik Lehmann, der ebenfalls am Projekt beteiligt ist, führt weiter aus: «Wir haben alles rollstuhlgängig geplant, sodass die Wohnungen auch für ältere Menschen attraktiv sind.» Die Lage sei gut, ein Aspekt bei der Planung von neuem Wohnraum sei auch, dass Rentnerinnen und Rentner so ihre Einfamilienhäuser jungen Familien überlassen könnten.

Das Projekt liegt mir am Herzen, und Murten braucht Wohnraum. 

Dominik Lehmann
Freiburger Architekt

«Die Bauverwaltung Murten und sämtliche Amtsstellen des Kantons haben das Bauprojekt positiv beurteilt, und das Oberamt des Seebezirks hat die Baubewilligung erteilt», sagt Dominik Lehmann. Das Oberamt wies sämtliche Einsprachen ab. Innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen reichten jedoch elf Einsprecherinnen und Einsprecher Beschwerde gegen die Baubewilligung bei der nächsthöheren Instanz ein.

Dominik Lehmann hat laut eigenen Angaben 20 Jahre Berufserfahrung:

Es wäre für das Kantonsgericht ein Leichtes gewesen, die Absicht der Gemeinde stärker zu gewichten, so wie das auch sonst in der Schweiz üblich ist.

Dominik Lehmann
Freiburger Architekt

Für den Architekten stellt sich seit längerem die Frage, wie Bauwillige so Projekte angehen sollen, wenn überall tiefgreifende Unsicherheit herrsche. Auch für die Gemeinden sei die Situation unhaltbar. 

Wieso hat also das Kantonsgericht die Baubewilligung vom 25. November 2021 aufgehoben? Im Wesentlichen dreht sich der Rechtsstreit um Verdichtung und um Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Seit 2004 befinden sich die beiden Grundstücke in der Wohnzone mit schwacher Besiedlungsdichte II. Die Gemeinde Murten machte gegenüber dem Kantonsgericht geltend, dass der Neubau von Mehrfamilienhäusern in dieser Zone bereits mit der Änderung des Gemeindebaureglements von 2011 möglich ist. Es sei mit der laufenden Ortsplanungsrevision (OPR) keine Verdichtungsmassnahmen in dieser Zone geplant.

Der Teufel steckt im Detail

Es sei jedoch eine bestehende Unklarheit in der Formulierung des Reglements aufgehoben worden, wobei die teilweise verwendete Formulierung «bestehenden Mehrfamilienhäusern» in «Mehrfamilienhäuser» geändert wurde. Das angepasste Reglement liegt seit dem Jahr 2019 zur Genehmigung bei der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU). Hier sollte die sogenannte Vorwirkung zum Zug kommen: Eine positive Vorwirkung erlaubt unter gewissen Voraussetzungen die Anwendung des zukünftigen Rechts schon vor seiner formellen Inkraftsetzung – insbesondere, wenn es nicht umstritten ist, was die formelle Anpassung des Gemeindereglements in diesem Fall gemäss der Murtner Gemeinderätin Julia Senti nicht war.

Die Beschwerdeführenden sehen es bezüglich Verdichtungsmassnahmen der Gemeinde aber komplett anders: Mit der OPR könnten die Grundstücke dichter überbaut werden als bisher, so die Anwohnerinnen und Anwohner gemäss dem Urteil des Kantonsgerichts. 

Aus der Meinungsdifferenz – Verdichtung oder eben nicht – ergibt sich das Problem mit der Erschliessung an den öffentlichen Verkehr. Hier hat das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) gemäss Urteil bei einer ersten Prüfung die Gefahr gesehen, dass die von der Gemeinde geplante Verdichtung wegen ungenügender Erschliessungsanbindung an den öffentlichen Verkehr von der RIMU allenfalls nicht genehmigt werden könnte. Aber eben: Die Gemeinde erklärt, dass es sich im vorliegenden Fall gemäss der nach wie vor anwendbaren Bauziffern nicht um eine Verdichtung handle und die neuen Erschliessungskriterien des kantonalen Richtplanes deshalb keine Anwendung fänden. 

Zusammenfassend ergibt sich laut dem Urteil des Kantonsgerichts, dass der Abbruch einer Kirche und der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils acht Wohneinheiten nach dem geltenden Recht nicht zonenkonform ist. Hinsichtlich der OPR stehe zudem nicht zweifelsfrei fest, dass diese Planung genehmigt werde und das Bauvorhaben zukünftig zonenkonform wäre. Die positive Vorwirkung sei daher zu Unrecht erteilt worden und die Baubewilligung vom November 2021 aufzuheben. 

200‘000 Franken für die Katz

Vorprojekte und Baubewilligungen machen gemäss Dominik Lehmann jeweils etwa einen Drittel der Planungskosten für Bauvorhaben aus, «es kostet immer einen Haufen Geld». Laut Beat Hulliger sind es in diesem Fall rund 200‘000 Franken, die flöten gehen, sollte das Projekt definitiv in der Versenkung landen. Der Ausgang der Geschichte ist noch offen: Demnächst steht ein Treffen zwischen den Behörden und den Bauherren auf der Agenda. «Es ist noch nicht klar, wie es weitergeht», sagt Dominik Lehmann. 

Die zweite Bauparzelle befindet sich hinter der Kirche.
Charles Ellena

Ortsplanung

Gemeinde beklagt lange Bearbeitungszeit des Kantons

Auf Anfrage nehmen die Murtner Gemeinderätin Julia Senti und der Bauverwalter Stefan Portmann im Detail Stellung zum vorliegenden Fall: «Es ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die überdurchschnittlich langen Bearbeitungszeiten des Bau- und Raumplanungsamts die raumplanerische Entwicklung der Gemeinde behindern und die Gemeinde in Rechtsunsicherheit, die über mehrere Jahre dauert, warten lässt.»

Die Gemeinde habe das Dossier der Ortsplanungsrevision Murten zweimal zur Vorprüfung an das BRPA gesandt: erster Versand 2011, retour 2013. Der zweite Versand sei 2014 aufgrund Fusion mit Büchslen erfolgt und 2016 zurückgekommen. Nach zwei öffentlichen Auflagen habe die Gemeinde die Unterlagen im Januar 2019 endlich zur Schlussprüfung an das BRPA senden können. Im September 2019 sei die Gemeinde informiert worden, dass die Schlussprüfungen der Gesamtrevisionen von Murten und Büchslen, Courlevon sowie Jeuss bis zum Entscheid des Bundesgerichts zur Gesamtrevision der Gemeinde Avry ausgesetzt würden. Im Januar 2020 habe das BRPA der Gemeinde Murten die Voranalyse entsprechend des neuen kantonalen Richtplans übermittelt und der Gemeinde erstmals die Erschliessungsgüteklassen des öffentlichen Verkehrs präsentiert.

«In der damaligen Analyse des BRPA, auf welche sich die Gemeinde in ihrem weiteren Handeln stützte, kam das BRPA zum Schluss, dass die Gesamtrevision in der Zone WS II – in welcher auch das Projekt am Beinhausweg geplant ist – eine Beibehaltung der Zonenvorschriften darstellt und keiner Verdichtung entspricht. Im Januar 2021 habe die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) die Gemeinde informiert, dass die Beurteilung des Dossiers Murten-Büchslen für Mai 2021 vorgesehen sei.

«Wir sind enttäuscht, dass die Gesamtrevision der Gemeinde Murten, welche noch vor Inkrafttreten des neuen Kantonalen Richtplans hätte genehmigt werden können, nach wie vor beim Kanton liegt und deren Schlussprüfung scheinbar nicht vorankommt», schreiben Portmann und Senti in ihrer Stellungnahme.

Die damit geschaffene anhaltende Rechtsunsicherheit sei für die Bürgerinnen und Bürger, Investorinnen und Planer wie auch für die Gemeindebehörde schwer zu verstehen und nicht einfach zu handhaben. «Das unglückliche Beispiel am Beinhausweg macht dies einmal mehr ersichtlich, und wir hoffen, dass es für das Projekt nach Genehmigung der Ortsplanungsrevision nochmals eine Chance geben wird.»

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