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Kantonsgericht sieht keine Diskriminierung von katholischen Schülern in Murten

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Katholische Schülerinnen und Schüler im Schulkreis Murten haben an katholischen Feiertagen nicht automatisch schulfrei. Eltern und die Pfarrei Cressier sprechen von einer Verletzung der Glaubensfreiheit. Doch das Kantonsgericht gibt ihnen nicht recht.

Verletzt es die Glaubens- und Gewissensfreiheit katholischer Familien aus Cressier, wenn ihre Kinder in Murten zur Schule gehen und an katholischen Feiertagen nicht automatisch frei haben? Nein, meint das Freiburger Kantonsgericht. In ihrem 14-seitigen Urteil, das kürzlich veröffentlicht wurde, weisen die Richterinnen und Richter des I. Verwaltungsgerichtshofs die Rekurse der Pfarrei Cressier und einer Privatperson in allen Punkten ab. Diese hatten eine Entscheidung der kantonalen Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) angegriffen.

Weniger Feiertage in Murten

Seinen Anfang nahm die Auseinandersetzung im Jahr 2017, als Cressier dem Schulkreis der Region Murten beitrat. Die Gemeinde konnte nicht mehr einen eigenständigen Schulkreis bilden, weil sie nur fünf Klassen hatte, anstelle des vom Kanton vorgeschriebenen Minimums von acht Klassen. Dem Schulkreis der Region Murten gehörten damals, neben Murten, auch Courgevaux, Galmiz, Greng und Merlach an. Dies sind Gemeinden, in denen mehr Reformierte als Katholiken leben. Entsprechend gilt im Murtner Schulkreis ein anderer Ferienkalender als in den meisten anderen Schulen. Konkret sind die drei katholischen Feiertage Fronleichnam, Allerheiligen und die Unbefleckte Empfängnis im reformiert geprägten Murten nicht schulfrei. Und das störte sowohl die Pfarrei wie auch etliche Bürgerinnen und Bürger in Cressier, wo es mehr Katholiken als Reformierte gibt.

Eine Petition mit 210 Unterschriften, der Familienvater und die Pfarrei Cressier forderten, dass im Murtner Schulkreis die katholischen Feiertage für alle Kinder, reformiert wie katholisch, gelten sollten. Dass katholische Schülerinnen und Schüler an ihren Feiertagen freinehmen und so an religiösen Feiern teilnehmen könnten, werde nur wenig genutzt, weil die Kinder den verpassten Unterrichtsstoff nachholen müssen. «Dies beschneidet ihr Recht, ihre Religion zu bekunden, und verstösst gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit der in Cressier ansässigen katholischen Familien sowie das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit.» Dass der Kalender des Schulkreises Murten nicht mit dem Rest des Kantons übereinstimmt, sei eine Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Vereinheitlichung. Zudem, so der Familienvater, hätten seine drei Kinder nicht an denselben Tagen frei.

Schüler dürfen freinehmen

Die Direktion für Bildung ihrerseits wies darauf hin, dass die katholischen Kinder aus Cressier unkompliziert an den Feiertagen freinehmen dürfen. Die betroffenen Eltern müssten der Schule nur die Abwesenheit mitteilen. Zudem hätten die Kinder, die im Schulgebäude in Cressier unterrichtet werden, an den drei Tagen automatisch frei. Weiter seien die Lehrkräfte angewiesen, an den drei Feiertagen keine Prüfungen zu planen, wenn es Schülerinnen und Schüler aus Cressier in der Klasse hat.

Die katholischen Feiertage im Murtner Schulkreis für alle einzuführen, sei unverhältnismässig, so die kantonale Direktion mit Verweis auf die Schülerzahlen. Im Schuljahr 2019/20 seien von den 1702 Schülerinnen und Schülern des Primaschulkreises und der OS Region Murten 51 in Cressier wohnhaft gewesen und in Murten zur Schule gegangen. Die katholischen Feiertage allen Schülerinnen und Schülern in Murten vorzuschreiben, würde zu Unverständnis führen in der Bevölkerung und bei den betroffenen Gemeindebehörden. Auch habe die katholische Minderheit in der Region Murten nie eine andere Regelung verlangt, obwohl sie dem Murtner Schulkalender seit vielen Jahren unterworfen sei. Weiter betonte der Kanton, dass der Schulkalender für die Schulkreise und nicht für einzelne Gemeinden erstellt wird. Er berücksichtige die Feiertage, die von der jeweils am stärksten verbreiteten Religionsgemeinschaft gefeiert werden.

Verpasster Unterrichtsstoff

Das Kantonsgericht folgt der Argumentation des Kantons auf der gesamten Linie: «Die von der BKAD beschlossene Lösung ist nicht geeignet, die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler aus Cressier in irgendeiner Weise einzuschränken.» Das Bundesrecht erlaube ausdrücklich den Kantonen, regional unterschiedliche Feiertage festzulegen. Die Schülerinnen und Schüler, die in Cressier unterrichtet werden, hätten an den katholischen Feiertagen frei. Die anderen könnten freinehmen «ohne Begründung und mit einer einfachen Mitteilung durch die Eltern». Eine Diskriminierung sei nicht erkennbar, schreibt das Kantonsgericht.

Zwar würden die betroffenen Schülerinnen und Schüler tatsächlich Unterrichtsstoff verpassen, wenn sie der Schule fernbleiben. «Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass diese Lösung die Kinder in ungerechtfertigter oder unverhältnismässiger Weise beeinträchtigt.» Denn es seien zum einen nur drei Tage pro Jahr, zum anderen seien die Termine weit im Voraus bekannt. Die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern könnten sich darauf vorbereiten.

Auch habe Cressier mit dem Anschluss an den Murtner Schulkreis implizit zugestimmt, dass die Kinder den Unterricht an Standorten mit reformiertem Kalender besuchen könnten. Weil die Gemeinde seit fast 20 Jahren dem Verband OS Region Murten angehört, sei ihr der Unterschied bei den Feiertagen bewusst gewesen.

Interreligiöses Leben

Alexander Schroeter (SP), Präsident des Schulkreises Murten und Vize-Stadtpräsident, begrüsst auf Anfrage das Urteil des Kantonsgerichtes. «Es bestätigt die nicht-diskriminierende Praxis, die sich in unserem Schulkreis eingespielt hat.» Weiter spricht er von einem interkulturellen und interreligiösen Leben an der Schule. Der Familienvater, der vor das Kantonsgericht gezogen war, hält in einer Medienmitteilung den Vorwurf der Diskriminierung aufrecht. In anderen gemischten Schulkreisen, namentlich Gurmels und Wünnewil-Flamatt, würden für die Kinder reformierte wie auch katholische Feiertage gelten.

Schulkreis

Sorge um das sprachliche Gleichgewicht

Nicht nur die Religion, auch die Sprache hat im Umfeld der Schule von Cressier für Diskussionen gesorgt. Als die majoritär französischsprachige Gemeinde ihren Schulkreis mangels einer ausreichenden Anzahl Klassen aufgeben musste und sich dem Schulkreis Murten anschliessen wollte, sorgten sich Bürgerinnen und Bürger um das sprachliche Gleichgewicht. Rund 140 Bürger hatten Ende 2016 eine Petition unterzeichnet mit der Forderung, dass der Gemeinderat eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen soll. An dieser hätte die Beitrittsfrage debattiert werden sollen. Der Gemeinderat hatte die Forderung abgelehnt und sich darauf berufen, dass die Schulkonvention und deren Unterzeichnung allein in der Kompetenz der Exekutive liege. 31 Bürger aus Cressier reichten Rekurs beim Oberamt des Seebezirks ein. Dieses verwarf den Rekurs im Sommer 2017. jmw

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