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Kantonsgesetze sind restriktiver

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Was würde sich im Kanton Freiburg ändern, wenn das Schweizer Stimmvolk am 22. September die Vorlage zur Änderung des Arbeitsgesetzes annähme? «Nichts», sagt Georgy Aebischer gegenüber den FN. Er ist Betreiber des Tankstellenshops Rose de la Broye auf der Autobahn A1 in der Nähe von Estavayer-le-Lac – des einzigen Shops, der auf Freiburger Boden während 24 Stunden geöffnet ist (siehe Kasten).

Arbeits- und Handelsgesetz

«Im Kanton Freiburg gibt es zwei Kategorien von Tankstellenshops», sagt Alain Maeder, Chef der kantonalen Gewerbepolizei, auf Anfrage. Die erste Kategorie umfasst die Shops auf Kantonalstrassen, die zweite jene auf Nationalstrassen. Die Shops der Ersteren sind sowohl dem kantonalen Handelsgesetz als auch dem nationalen Arbeitsgesetz unterstellt. Dieses Bundesgesetz, das gemäss der Abstimmungsvorlage geändert werden soll (siehe Zweittext), verbietet momentan Tankstellenshops die Nacht- und Sonntagsarbeit. Eine Ausnahme bilden Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Diese dürfen momentan bis ein Uhr sowie sonntags Waren verkaufen.

«Da für Tankstellenshops auf Kantonalstrassen aber zudem die kantonalen Richtlinien gelten, wird sich für die erste Kategorie auch bei einer Annahme der Vorlage nichts ändern», sagt Maeder. So liegt beispielsweise der Tankstellenshop in Düdingen an einem solchen Hauptverkehrsweg. Weil das kantonale Handelsgesetz für solche Geschäfte Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von sechs bis 21 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von sechs bis 19 Uhr vorschreibt, ist der Düdinger Shop von einer allfälligen Änderung des Arbeitsgesetzes bezüglich der Nachtarbeit nicht betroffen.

Autobahn ist Bundesboden

Anders sieht dies bei Tankstellenshops aus, die an Autobahnen liegen. «Autobahnen sind – wie beispielsweise auch Bahnhöfe – Bundesboden. Dort gelten nur nationale Gesetze», sagt Christoph Iseli, Leiter des kantonalen Arbeitsinspektorats. Im Kanton Freiburg sind dies die Tankstelle Rose de la Broye sowie das Restoroute de la Gruyère auf der Autobahn A12. Da der Shop in der Nähe von Greyerz aufgrund der geringen Nachfrage freiwillig bereits um 23 Uhr schliesst, ist die Tankstelle in Lully bei Estavayer-le-Lac die einzige, welche im Kanton Freiburg rund um die Uhr Personal beschäftigt. «Im Kanton Freiburg würde man kaum etwas merken», sagt Alain Maeder darum. Die Gesetzesänderung betreffe eher die Region Genf oder Zürich. Auch schweizweit sei die Zahl der betroffenen Tankstellen nicht besonders hoch, sagt Rudolf Christen, Kommunikationschef des Eidgenössisches Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). «Wir sprechen von zwanzig bis dreissig Tankstellen.»

Diskussionen anregen

Es sei klar, dass eine allfällige Annahme der Gesetzesänderung vor allem auch im Kanton Freiburg keine sehr grossen unmittelbaren Konsequenzen habe, sagt Christoph Iseli. Er gibt aber zu bedenken: «Ein Ja wird die Diskussionen um eine Liberalisierung der Öffnungszeiten erneut lancieren.» Würde die Änderung hingegen abgelehnt, könne dies den Liberalisierungsgegnern Auftrieb geben, um die jetzige Interpretation von «Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr» neu zu überdenken und strenger zu fassen. «Dann wäre vielleicht die Sonntagsöffnung des einen oder anderen Shops gefährdet.» Die Diskussion könne also durchaus in beide Richtungen gehen, meint Iseli, fügt aber an: «Die politische Tendenz in den letzten zehn Jahren führte eher Richtung Liberalisierung.»

Eine geringfügige Änderung oder Salamitaktik?

Die Befürworter der Vorlage zur Änderung des Arbeitsgesetzes argumentieren, dass sich für die Angestellten in Tankstellenshops kaum etwas ändern würde. Die Gegner hingegen befürchten, dass dies nur einen ersten Schritt in Richtung Liberalisierung der Öffnungszeiten darstellt.

Sollen Tankstellenshops rund um die Uhr alle Waren verkaufen dürfen? Ja, finden FDP, SVP, CVP, BDP, GLP und Lega. Unter dem Namen «Sonntagsallianz» sträuben sich hingegen SP, Grüne, CSP, EVP, Gewerkschaften, Landeskirchen und Gesundheitsfachleute gegen die Liberalisierung des Arbeitsgesetzes.

«Das Gesetz verändert die Situation der Angestellten nicht», sagt Dominique de Buman, Mitglied des überparteilichen Komitees «Ja zur Revision des Arbeitsgesetzes». Das Personal, welches in der Nacht das Bistro bediene, sei sowieso anwesend – da könne es ja auch gleich die Shopwaren verkaufen. Dadurch generierten die Tankstellen einen höheren Umsatz, was wiederum diese Arbeitsstellen sichere. Ferner mache die Unterscheidung zwischen Produkten zum Direktverzehr und anderen Waren keinen Sinn. «Die Änderung des Arbeitsgesetzes ist auch keine Schwächung des Sonntags- oder Nachtarbeitsverbots», so de Buman. Die Anpassung betreffe nur wenige, bereits durchgehend geöffnete Tankstellen. «Es geht also nicht um die Ladenöffnungszeiten», betont der Freiburger CVP-Nationalrat. Er schliesse zwar nicht aus, dass sich einige in der Folge der Gesetzesanpassung eine grössere Liberalisierung der Öffnungszeiten erhofften, betont jedoch: «Dieses Gesetz geht nicht so weit.»

«Änderung öffnet Türen»

Gegner der Vorlage warnen hingegen vor einer Zunahme der Nacht- und Sonntagsarbeit: «Es ist ein Angriff auf das Arbeitsgesetz», sagt Milka Miskovic vom Freiburger Gewerkschaftsbund. Zwar gebe es dadurch mehr Arbeit, jedoch würden nicht neue Stellen geschaffen. Arbeitnehmende müssten ständig verfügbar sein und hätten so keine Zeit für Familie und Erholung. Ebenfalls ziele die Anpassung auf den Teil der Angestellten, der bereits jetzt oft unter schlechten Arbeitsbedingungen leide. Zudem wirft Miskovic den Initianten eine Salamitaktik vor: «Befürworter spielen die Auswirkungen der Vorlage zwar herunter, eine Änderung des Arbeitsgesetzes öffnet jedoch die Tür zu längeren Öffnungszeiten.» Weitere Initiativen in diese Richtung seien bereits hängig. Und schliesslich sei zu überlegen, ob die Menschen auf einen 24-Stunden-Betrieb angewiesen seien: «Muss man um zwei Uhr morgens wirklich Würste oder ein Kilogramm Karotten kaufen?» rb

Tankstellenshops in der Schweiz dürfen von ein bis fünf Uhr nachts nicht ihr ganzes Sortiment verkaufen. Bild awi

Rose de la Broye: Bistro und Shop nicht getrennt

W as in der Theorie schon nicht ganz einfach ist, wird in der Praxis noch komplizierter: «Bei mir sind die Lebensmittel zum direkten Verzehr und die anderen Waren nicht strikte getrennt», sagt Georgy Aebischer, der die Tankstelle Rose de la Broye auf der A1 betreibt, die rund um die Uhr geöffnet ist. «Deshalb verkaufen wir auch nach ein Uhr das ganze Sortiment», sagt er. Ganz so illegal, wie es zunächst den Anschein mache, sei dies aber nicht, betont er.

2006 hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) diese Praxis bemängelt und verlangt, dass Aebischer in den Nachtstunden den Zugang zu den nicht autorisierten Produkten sperre. Aebischer nahm einen Anwalt; es folgte ein langer Briefwechsel. «Schliesslich verlangte ich eine Liste, in dem das Seco mir genau sagen sollte, welche Produkte ich verkaufen darf und welche nicht. Auf diese Liste warte ich bis heute», sagt Aebischer. Ihm gehe es nicht darum, den Umsatz zu steigern, sagt er. «Mit Tiefkühlpizzas oder Hygieneartikel mache ich mitten in der Nacht nicht das grosse Geschäft.» Jedoch finde er es unsinnig, dass das Personal, welches um diese Zeit sowieso im Geschäft sei, nicht das ganze Sortiment verkaufen dürfe. Von der kommenden Abstimmung erhofft er, dass seine bisherige Handlungsweise vollends legalisiert wird. Dass er hingegen bei einem Nein nicht so weitermachen kann wie bisher, ist ihm klar: «Dann würde es stärkere Kontrollen geben.» rb

Zur Vorlage

Das ganze Sortiment soll zum Verkauf stehen

Das Arbeitsgesetz des Bundes regelt die maximalen Öffnungszeiten der Tankstellen und Tankstellenshops in der Schweiz. Die Kantone können die Öffnungszeiten aber stärker einschränken.Dasheutige Arbeitsgesetzunterscheidet den Verkauf von Treibstoff (Tanksäule), von Lebensmitteln zum Direktverzehr (Bistro) und von restlichen Waren (Shop). Während Tankstellen bereits heute rund um die Uhr Personal für den Verkauf von Treibstoff und den Bistrobetrieb beschäftigen dürfen, gilt für Tankstellenshops das Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. EineAusnahmebilden Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Diese dürfen auch zwischen fünf und ein Uhr Personal beschäftigen. In diesem Zeitraum muss das Personal aber einen Teil des Sortiments absperren, da dann nur Artikel für den Reisebedarf verkauft werden dürfen. So sind beispielsweise Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr wie Sandwiches erlaubt; solche in Verpackungen oder zum Aufbereiten–wie Bratwürste oder Tiefkühlpizzas–dürfen hingegen nicht verkauft werden. Die vorgeseheneÄnderung des Arbeitsgesetzeswürde es diesen Tankstellen erlauben, den gesamten Shopbereich auch in der Nacht zu bedienen. Für alle anderen Tankstellenshops gälte auch in Zukunft der Grundsatz des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots.Der Bundesrat und das Parlamentempfehlen, die Vorlage zur Änderung des Arbeitsgesetzes anzunehmen.rb

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