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Kantonsparlament soll Steuergesetz revidieren

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Eine Reform der direkten Bundessteuer auf kantonaler Ebene würde zu Steuerausfällen in der Höhe von total fast 40 Millionen Franken führen. Der Grosse Rat entscheidet.

Der Staatsrat hat eine Revision des Gesetzes über die direkten Bundessteuern aufgelegt. Grund dafür sind verschiedene damit zusammenhängende Änderungen anderer Gesetze, etwa auf Bundesebene, wie auch mehrere Vorstösse zum Thema im Grossen Rat. Zusammengezählt haben die verschiedenen Anpassungen, welche der Staatsrat nächste Woche dem Parlament vorlegt, jährliche Kostenfolgen von rund 38 Millionen Franken. Der Kanton würde bei einer Annahme der Vorlage im Grossen Rat auf 20,4 Millionen Franken verzichten, die Gemeinden auf 15,6 Millionen Franken und die Pfarreien sowie Kirchgemeinden würden sich 2 Millionen Franken ans Bein streichen müssen.

Ausgleich der Progression

Erstmals seit 13 Jahren will der Kanton Freiburg die kalte Progression mal wieder ausgleichen. Das ist jene Kurve, mit der die Steuerbelastung im Vergleich zum Einkommen bestimmt wird. Höhere Steuern wegen Löhnen, die lediglich mit der Teuerung Schritt halten, schränken die Kaufkraft ein, fasst der Staatsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat zusammen. Zwar sei die angelaufene Teuerung nicht besonders hoch. Doch auch angesichts der krisenbedingten Teuerung von aktuell etwa drei Prozent will der Staatsrat nun mitziehen und die Steuerbelastung anpassen. Er geht davon aus, dass der Ausgleich der Folgen der kalten Progression sich für die meisten von diesen Abzügen betroffenen Steuerpflichtigen auswirken wird.

Steuerabzüge für Kinder

Eine weitere Anpassung sieht vor, dass getrennt lebende, geschiedene oder unverheiratet lebende Elternteile, die für ein volljähriges Kind Unterhaltsbeiträge zahlen, für dieses einen Steuerabzug beanspruchen können. Informell erlaubt Freiburg heute schon, dass in solchen Fällen der Sozialabzug für Kinder hälftig aufgeteilt werden kann. Es sollen neu auch Elternteile Abzüge geltend machen können, die mit dem Kind allein oder im Konkubinat leben und Unterhalt erhalten. Das würde bedeuten, dass unter Umständen für ein Kind zwei Elternteile abzugsberechtigt wären.

Weniger Steuer auf Rente 

Der Staatsrat will den Steuersatz für die Auszahlungen der Rentenkonti der zweiten und dritten Säule durchs Band reduzieren. Der Grosse Rat hatte diesen Schritt beschlossen, weil der Kanton Freiburg im nationalen Vergleich einen hohen Steuersatz auf diese Kapitalleistungen aufweist. Dies führt laut dem Staatsrat nicht selten dazu, dass zukünftige Rentenbezüger den Kanton noch vor ihrer Pensionierung in steuergünstigere Regionen verlassen.  

Kein Zins auf Vorzahlungen

Ältere Arbeitslose, die bis zu ihrer Pensionierung eine staatliche Überbrückungszahlung erhalten, sollen darauf keine Steuer zahlen müssen. 

Schliesslich will der Staatsrat den Ausgleichszins neu regeln. Das ist der Zins auf den Saldo zwischen den freiwilligen Akontozahlungen und der aufgrund der Steuererklärung errechneten Steuerschuld. Bisher wurde ein Saldo mit 1,5 Prozent verzinst und konnte mit allfälligen Verzugszinsen verrechnet werden. Das galt, solange die Steuererklärung bis Ende März eingereicht werden musste. Denn dann konnte der/die Steuerpflichtige den zu zahlenden Gesamtbetrag kennen und entsprechend einzahlen, so das Argument. Da nun jedoch die Steuerpflichtigen eine Fristverlängerung beantragen können, macht ein Ausgleichszins aus Sicht des Staatsrats keinen Sinn mehr. Deshalb soll er gestrichen werden. Verzugszinsen, also jene auf nicht innerhalb Frist bezahlte Steuerrechnungen, bleiben erhalten.

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