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Kantonsreferendum kommt zustande

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Untertitel: Waadt stimmt als achte Kanton zu

Zwar muss der Waadtländer Grosse Rat das Dekret am nächsten Dienstag noch in zweiter Lesung genehmigen. Mit 89 gegen 63 Stimmen bei 4 Enthaltungen fiel aber der Eintretensentscheid so deutlich, dass kaum mit einem Zurückkommen auf das Referendum gerechnet werden muss.

Damit dürfte erstmals in der Schweizer Geschichte das nötige Quorum von acht Kantonen erreicht werden, das für ein Kantonsreferendum nötig ist. Grünes Licht erteilt hatten bereits vorher die Kantone St. Gallen, Bern, Graubünden, Solothurn, Wallis, Basel-Stadt und Obwalden.

Kein Inkrafttreten 2004

Jene Kantone, die das Referendum beschlossen haben, müssen dies der Bundeskanzlei bis am 9. Oktober mitteilen. Diese prüft, ob die Bedingungen für das Referendum formell erfüllt sind. Ein Zustandekommen des Kantonsreferendums hat zur Folge, dass das Steuerpaket nicht auf Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten kann. Es würde die Einnahmen von Bund und Kantonen um insgesamt vier Milliarden Franken schmälern. Insbesondere für Hauseigentümer sind Steuererleichterungen vorgesehen.

Während sich ein linksgrünes Referendumskomitee gegen «Steuergeschenke für Reiche» wehrt, verweisen die Kantone auf die prekäre Situation der öffentlichen Haushalte. So auch der Kanton Waadt, der seine Sanierungsbemühungen in Gefahr sieht. Zudem führen sie föderalistische Gründe ins Feld. So greift der Bund etwa beim Wohneigentums-Abzug in Kompetenzen der Kantone ein.
Bislang kam noch nie ein Kantonsreferendum zustande. Das Recht existiert seit Einführung des fakultativen Referendums in der Bundesverfassung von 1874. Es wurde schon mehrfach erwogen, doch fehlte am Ende die Unterstützung der nötigen Anzahl Kantone. Versuche gab es 1876 beim Banknotengesetz und 1982 bei der Revision des Strafgesetzbuches. Auch beim Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (1988) und beim Gewässerschutzgesetz (1991) war das Kantonsreferendum ein Thema.

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