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Kantonsregierung will einer «Geissel der Gesellschaft» die Stirn bieten

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Der Staatsrat hat sich seit jeher für die wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt. Er musste allerdings zur Kenntnis nehmen, dass das Problem weiterhin besteht, wie die Volkswirtschaftsdirektion in einem Communiqué mitteilt. Dies, obwohl die Bekämpfung der Schwarzarbeit seit der Einführung eines entsprechenden Bundesgesetzes im Jahr 2005 intensiviert wurde.

Ton soll verschärft werden

Der Grosse Rat stimmte in seiner diesjährigen Septembersession zudem einstimmig einer Motion von Grossrat Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne) und Alt-Grossrat Jacques Vial (CVP, Le Mouret) zu, die den Ton verschärfen und den Kampf gegen die Schwarzarbeit intensivieren wollte. Diese wurde damals von diversen Votanten als «Geissel der Gesellschaft» bezeichnet (die FN berichteten).

Wie die Volkswirtschaftsdirektion nun mitteilt, hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe daraufhin eine ganze Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, die ein effizienteres Vorgehen ermöglichen – und zwar bezüglich Abschreckung, Intervention und Prävention. Diese Vorschläge sind in den aktuellen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt eingeflossen, das der Staatsrat dieser Tage in die Vernehmlassung schickt.

Razzien erleichtern

Ziel der vorliegenden Gesetzesänderung ist es gemäss dem Communiqué der Volkswirtschaftsdirektion, «einen gesunden und wettbewerbsfähigen Arbeitsmarkt für die Unternehmen und die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmenden zu gewährleisten». Gewisse Unternehmer würden nämlich die Lücken des bestehenden Systems auf rücksichtslose Weise ausnutzen, etwa um Bauaufträge zu erhalten – und zwar auf Kosten der gesetzestreuen Unternehmen. Kettenkonkurse würden ebenfalls ein Problem darstellen. Zu den wichtigsten Neuerungen im Zuge der vorliegenden Gesetzesänderung gehören die folgenden: Die Angestellten der Arbeitsmarktüberwachung sollen neu über gerichtspolizeiliche Befugnisse verfügen. Das soll die Untersuchung im Hinblick auf allfällige Ersatzforderungen gegenüber Unternehmen erleichtern, die Schwarzarbeit betreiben. Weiter haben die Mitarbeiter der Arbeitsmarktüberwachung künftig nicht nur die Aufgabe, zu kontrollieren, sondern auch zu ermitteln. Dies soll die anschliessende Durchführung von Razzien zusammen mit der Kantonspolizei erleichtern. Schliesslich soll die Arbeitsmarktüberwachung auch umgehend Zwangsmassnahmen der Verwaltungsbehörde anordnen können, ohne zuvor eine beschleunigte Untersuchung durch das Amt für den Arbeitsmarkt in die Wege leiten zu müssen.

jcg

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