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Kapitel im Wasserstreit ist abgeschlossen: Waeber geht nicht vor Bundesgericht

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Autor: Marc Kipfer

Bärfischen Im seit Jahren andauernden Streit um die Erschliessung einer neuen Trinkwasserquelle in der Gemeinde Bärfischen, gegen die sich die Einwohnerin Catherine Waeber vehement gewehrt hatte, besteht ein rechtskräftiges Urteil. Nachdem das Freiburger Verwaltungsgericht im September Waebers Beschwerde abwies (FN vom 15. September), ist nun die Frist für eine Einsprache verstrichen. Waeber und ihr Anwalt Jacques Meyer haben davon abgesehen, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen, wie Meyer gegenüber «La Liberté» bestätigt.

Gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist Waeber verpflichtet, der Gemeinde Bärfischen in der Übergangsphase Trinkwasser zu liefern, das den Vorschriften des Kantonslabors entspricht. Waeber muss ausserdem 4000 Franken Verfahrenskosten und den Anwalt der Gemeinde bezahlen.

Nach wie vor ist Meyer der Meinung, dass seine Partei in dem langanhaltenden Wasserstreit eigentlich im Recht ist. Das Bundesgericht hätte den Entscheid des Verwaltungsgerichts aufgehoben, ist Meyer überzeugt. Dass er das Urteil nicht an das Bundesgericht weiterziehe, liege an den langen Bearbeitungsfristen der Gerichte. «Die Übung macht so keinen Sinn», lässt sich Meyer in der «Liberté» zitieren. Bis die dringliche Einsprache behandelt worden sei, habe es 18 Monate gedauert. «Bis zu einem Urteil des Bundesgerichts würde ein halbes oder ganzes Jahr verstreichen, und noch ein oder zwei weitere Jahre, bis das Verwaltungsgericht dieses zur Kenntnis genommen hätte», klagt Meyer.

Warten auf Baubewilligung

Die Gemeinde Bärfischen hofft nun, bis Ende Jahr die nötigen Bau- und Rodungsbewilligungen für die eigene, von Waebers Quelle unabhängige Trinkwasserversorgung zu erhalten. Wenn die Bewilligungen erteilt sind, sollten die Arbeiten rund sechs Monate dauern, schätzt Syndique Carole Plancherel, die sich angesichts des beendeten Wasserstreits als «zufrieden» bezeichnet.

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