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Keilerei vor der Diskothek – wer bezahlt?

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Ratgeber Versicherung

Autor: Beat Krieger

Keilerei vor der Diskothek – wer bezahlt?

Meine 17-jährige Tochter macht eine Lehre im Detailhandel. Letzthin geriet sie in einer Diskothek in eine Keilerei. Ihr musste ein Zahnstück angesetzt werden. Wer bezahlt die Zahnarztrechnung? P. K.

Ihre Tochter macht eine Lehre und ist damit bei ihrem Arbeitgeber obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Zahnarztrechnung wird demnach von der Unfallversicherung des Arbeitgebers bezahlt. Die Unfallversicherung richtet auch Taggelder aus, wenn ihre Tochter längere Zeit nicht arbeitsfähig wäre.

Dabei kürzt sie die Taggelder um mindestens die Hälfte, wenn Ihre Tochter schuldhaft an der Rauferei beteiligt gewesen wäre. War sie jedoch unbeteiligt oder hat sie einem Wehrlosen Hilfe geleistet, würden die vollen Leistungen entrichtet.

Ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung verfügt über kein Anstellungsverhältnis und ist damit nicht bei einem Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. In diesen Fällen wird die Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen. Sowohl der Unfallversicherer als auch die Krankenkasse werden versuchen, gegen die Verantwortlichen der Rauferei Regress zu nehmen und diese zur Kasse zu bitten.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt jeweils zu häufigen Fragen Stellung. Zuständig hiefür ist Beat Krieger, Medienverantwortlicher.

Homepage: www.svv.ch

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