Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kein Beschwerderecht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Kantone im «Raclettestreit»

Entscheid in der Sache folgt

Das Bundesgericht hat die entsprechenden Beschwerden der drei Kantone nun abgewiesen. Einen identischen Entscheid fällte es auch bezüglich der Beschwerde des französischen Verbands «Association de la Transformation Laitière Française». Die Urteile aus Lausanne liegen erst im Dispositiv vor, die Begründung steht noch aus. Mit den aktuellen Urteilen aus Lausanne ist der Streit um die Bezeichnung «Raclette» nicht entschieden. Bei der Reko EVD sind in dieser Sache noch zahlreiche Beschwerden hängig, auf die eingetreten worden ist. Deren Behandlung wurde bis zum Vorliegen der aktuellen Entscheide aus Lausanne jedoch sistiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema