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«Kein Beweis, dass der Brand gelegt wurde»

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Geht ein denkmalgeschütztes Haus in Flammen auf, das der Besitzer gerne loswerden würde, kommen schnell Gerüchte auf, der Brand sei gelegt worden. So auch, als im Januar 2015 das Hotel Kaiseregg in Plaffeien abbrannte. Die Ermittler fanden keinen Brandbeschleuniger oder andere Anzeichen dafür, dass der Brand absichtlich gelegt worden war. Doch gut ein Jahr später gestand ein Mann, das Feuer gelegt zu haben – als die Polizei ihn wegen einer anderen Straftat befragte. Der 35-Jährige sagte aus, ihm sei Geld versprochen worden, wenn er das Hotel anzünde. Er ist bereits im Dezember im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens verurteilt worden (siehe blauer Kasten).

Gestern nun mussten sich der mutmassliche Drahtzieher und der Gebäudebesitzer vor dem Strafgericht des Saanebezirks verantworten: Die Freiburger Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den Brand geplant und den Brandleger zur Tat angestiftet zu haben. Weil die Angeklagten Französisch sprechen, wird der Fall im Saanebezirk und nicht am Bezirksgericht Sense verhandelt.

Im Zentralgefängnis

Der mutmassliche Drahtzieher sieht sich als Opfer von Generalstaatsanwalt Fabien Gasser. Der habe alles daran gesetzt, Beweismittel gegen ihn zu finden; Entlastendes habe er nicht gesucht. Sein Leben sei zerstört, sagte der 40-Jährige. «Meine Familie ist zerbrochen, und ich sitze seit 25 Monaten im Zentralgefängnis.» Richter Benoît Chassot wies ihn darauf hin, dass er selber es abgelehnt habe, in die Anstalten von Belle­chasse zu ziehen. «Das mache ich nicht», sagte der Angeklagte. «Das wäre ein vorzeitiger Strafantritt, und das würde bedeuten, dass ich die Anschuldigungen bestätige.»

Der 61-jährige Besitzer des Hotels sagte, es schmerze ihn, vor Gericht zu sein. «Ich habe nie geplant, das Hotel anzuzünden, und noch weniger habe ich geholfen, es abzubrennen.» Der Mann ist auf Kaution frei. Er plant immer noch, auf dem Land des Hotels dereinst Wohnungen zu bauen.

Generalstaatsanwalt Gasser betrachtet den 40-Jährigen als den grossen Drahtzieher. «Der Angeklagte nutzt alle Rechtsmittel aus, die ihm zustehen.» So habe er während der ganzen Untersuchung rund fünfzehn Rekurse eingereicht und verlangt, Gasser müsse in den Ausstand treten; nur einem Rekurs habe ein Gericht stattgegeben. «Er streitet alles ab, stellt sich als Opfer dar und schiebt die Schuld auf andere ab», sagte Gasser. Dabei hätten zahlreiche Personen die Angaben des verurteilten Brandstifters bestätigt und die beiden Angeklagten belastet.

Der Besitzer habe dem 40-Jährigen die Hälfte der Wohnungen, die er anstelle des Hotels bauen wollte, versprochen, sollte das Hotel abbrennen. Der 40-Jährige habe immer «schwache Leute mit Prob­lemen um sich, die er unter Druck setzen kann», sagte Gasser. Genau das habe er mit dem späteren Brandstifter gemacht. Und damit er auch noch Geld von der Versicherung kassieren könne, habe er mehrere Fahrzeuge seines Unternehmens beim Hotel parkiert; auch sie gingen in Flammen auf. Weder die Gebäudeversicherung noch die Versicherung der Autos haben bisher etwas ausbezahlt.

Gasser forderte für den Besitzer eine dreissigmonatige Haftstrafe, sechs Monate davon unbedingt. Der mutmassliche Drahtzieher habe «eine schwere Strafe verdient», so Gasser: fünfeinhalb Jahre unbedingt.

Stefan Disch, der Verteidiger des 40-Jährigen, zerzauste die Anklageschrift des Staatsanwalts: Er bringe keine Beweise vor, sondern stütze sich rein auf Aussagen und Behauptungen. «Es gibt nicht einmal einen materiellen Beweis dafür, dass der Brand im Hotel gelegt worden ist.» Auch die Polizei habe es von Anfang an darauf abgesehen, Aussagen gegen seinen Mandanten zu erhalten. «Wir müssen uns fragen, ob all diese Aussagen verwertbar sind», sagte der Lausanner Anwalt. «Oder ob die Polizei und die Staatsanwaltschaft sie nur erhalten haben, weil sie den Leuten Versprechen machte.» Damit spielt er darauf an, dass sämtliche belastenden Aussagen von Personen stammen, die auf irgendeine Weise in kriminelle Handlungen mit dem mutmasslichen Drahtzieher verwickelt waren. «Sie stehen heute nicht hier vor Gericht; sie wurden bequem mittels Strafbefehl verurteilt.» Disch forderte in fast allen Belangen einen Freispruch für seinen Mandanten; er habe einzig Falschgeld in Umlauf gebracht (siehe Kasten links).

«Nur Spekulationen»

Auch Jacques Piller, der Verteidiger des Besitzers, plädierte auf einen Freispruch. «Mein Mandant hat das Hotel gekauft, um es mit seiner Frau zu führen.» Dabei habe ihm die Denkmalpflege einen Strich durch die Rechnung gemacht. «Das Ausbauprojekt wurde viel zu teuer», so Piller. «Aber warum hätte er das Hotel anzünden lassen sollen? Die Gemeinde wollte den Zonenplan ändern, so dass er das Gebäude doch noch hätte abreissen können.» Der Staatsanwalt lege nur Spekulationen vor, keine Beweise.

Das Gericht unter Präsident Benoît Chassot gibt sein Urteil am 22. März bekannt.

Chronologie

Der Brandstifter ist bereits verurteilt

Sechs Monate unbedingt und 27 Monate bedingt: Zu dieser Haftstrafe hat das Strafgericht des Greyerzbezirks im Dezember den Mann verurteilt, der das Hotel Kaiseregg in Plaffeien angezündet hat. Das über 100 Jahre alte Gebäude war lange im Besitz einer Plaffeier Familie, die es dann verkaufte. Der neue Besitzer wollte das Gebäude sanieren und in den oberen Etagen Wohnungen bauen. Er hätte rund 2,5 Millionen Franken investieren müssen – viel mehr, als er gedacht hatte. Das Gebäude befand sich im Inventar der schützenswerten Kulturgüter: Es durfte weder abgebrochen noch äusserlich verändert werden. Der Besitzer versuchte erfolglos, das Gebäude zu verkaufen. Ein Abbruchgesuch beurteilte das Kulturgüteramt Ende 2014 negativ. Als das Hotel im Januar 2015 bis auf seine Grundfesten niederbrannte, kamen schnell Gerüchte auf, der Besitzer stecke dahinter. Erst gut ein Jahr später fasste die Kantonspolizei den Brandstifter; der 35-Jährige sagte aus, dass er zum Brand angestiftet worden sei. Nun stehen der Besitzer und der Mann, der das Ganze organisiert haben soll, vor Gericht (siehe Haupttext).

njb

 

Anklageschrift

Diebstahl, Nötigung, Falschgeld: Eine lange Liste von Delikten

Der 40-jährige Angeklagte, der den Brand im Hotel Kaiseregg in Plaffeien organisiert haben soll, ist noch zahlreicher anderer Taten angeklagt. So hat er aus dem Gefängnis Briefe an den Brandstifter (siehe blauer Kasten) und einen Zeugen geschrieben und sie darin bedroht und aufgefordert, ihre Aussagen zurückzuziehen. Deshalb ist er der Drohung und der versuchten Nötigung angeklagt.

Im Zusammenhang mit der Pacht eines Restaurants ist er des Betrugs und der Urkundenfälschung angeklagt. Auch Diebstahl, Sachschaden und Hausfriedensbruch stehen auf der Liste. Und einmal heuerte er jemanden an, der einem unliebsamen Konkurrenten das Schaufenster einschlug. Er liess eine Aufenthaltsbewilligung fälschen und beanspruchte in einem anderen Gerichtsfall einen Pflichtverteidiger, obwohl er die Mittel hatte, einen Verteidiger zu bezahlen. Er brachte zudem Falschgeld in Umlauf; das ist der einzige Anklagepunkt, in dem er sich schuldig bekennt.

njb

 

 

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