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Kein dritter freier Halbtag an der OS?

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Kein dritter freier Halbtag an der OS?

Grosser Rat entscheidet heute Dienstag über Sparmassnahmen

Ein dritter freier Halbtag für die OS-Schülerinnen und -Schüler, wie dies der Staatsrat als Sparmassnahme vorschlägt, ist sehr umstritten. Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates sagt jedenfalls Nein dazu.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Heute beginnt die Oktober-Session des Grossen Rates. Und gleich am ersten Tag stehen «heisse Eisen» auf der Traktandenliste: Obwohl der Staatsvoranschlag 2005 lediglich ein Defizit von 3,4 Mio. Franken vorsieht, vertritt der Staatsrat die Ansicht, dass sich mittelfristig weitere Sparmassnahmen aufdrängen, «um die sich ankündigenden finanziellen Schwierigkeiten abfedern zu können». Deshalb unterbreitet er dem Grossen Rat ein Sparpaket, mit welchem die Staatsfinanzen jährlich um rund 20 Mio. Franken verbessert werden könnten.

Freier Mittwochnachmittag an den
Orientierungsschulen ist umstritten

310 000 Franken könnten ab dem Jahre 2006 eingespart werden, gar 710 000 Franken ab 2008, wenn die OS-Schülerinnen und -Schüler wie die Primarschüler einen dritten Halbtag – zum Beispiel am Mittwochnachmittag – schulfrei hätten. Die Ankündigung dieser Sparmassnahme hat in der Bevölkerung einige Diskussionen ausgelöst. Vor allem auch in Lehrerkreisen war man über den vorgeschlagenen Abbau einer Lerneinheit pro Woche nicht sehr glücklich.

Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates wird nun dem Parlament die Ablehnung dieser Sparmassnahme beantragen. Sie hat sich mit sieben zu drei Stimmen und drei Enthaltungen dagegen ausgesprochen. «Es war kein Links-Rechts-Match», kommentiert Kommissionspräsident Georges Godel dieses Abstimmungsergebnis gegenüber den FN. «Die Mehrheit der Kommission vertrat die Ansicht, dass es sich hier um eine pädagogische Massnahme handelt, die nicht im Rahmen der Sparmassnahmen zu diskutieren ist. Die Streichung einer Lektion pro Woche würde sich vor allem auf die Schüler mit Schwierigkeiten auswirken. Sie hätten darunter zu leiden», fügt er bei.

Ja zur Erhöhung
der Motorfahrzeugsteuer

All die andern Sparmassnahmen, wie sie der Staatsrat dem Grossen Rat heute beantragt, hat die Kommission angenommen. «Auch wenn der Voranschlag 2005 fast ausgeglichen ist, unterstützt die Kommission das Vorgehen des Staatsrates. Die neue Verfassung schreibt ja ein ausgeglichenes Staatsbudget vor. Zudem zwingt auch das Gesetz den Staatsrat zum Handeln, dürfen doch die Subventionen nicht mehr als 25 Prozent der Steuereinnahmen betragen», hält Georges Godel fest und begründet so das Ja der Kommission zu den weiteren Massnahmen.

So befürwortet sie einstimmig eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer um fünf Prozent. Dabei handelt es sich um eine Anpassung der Steuer an die Teuerung. Allerdings muss auch die Teuerung seit der letzten Anpassung fünf Prozent erreicht haben, bevor diese Steuererhöhung in Kraft treten kann. Sie würde dem Staat (2,4 Mio.) und den Gemeinden (1,1 Mio.) Mehreinnahmen von 3,5 Mio. Franken bescheren.

Ergänzungsleistungen:
Anteil der Gemeinden 35 Prozent?

Ohne Gegenstimme, aber mit zwei Enthaltungen hat die Kommission einer Veränderung der Kostenanteile bei den Ergänzungsleistungen zugestimmt. Statt 25 sollen die Gemeinden gemäss Antrag des Staatsrates künftig 35 Prozent dieser Kosten übernehmen, was für sie eine jährliche Mehrbelastung von 7,8 Mio. Franken bedeuten würde. «Wir haben lange über die neue Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden diskutiert. Schliesslich ist die Kommission zur Ansicht gelangt, dass das Sparpaket für die Gemeinden annehmbar ist», sagt Georges Godel, der anerkennt, dass der Staatsrat vorzügliche Arbeit leistet, vor allem auch im Vergleich zu andern Kantonen.

Verankerung der linearen
Beitragskürzungen ist umstritten

Umstrittener innerhalb der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission ist die Verankerung der linearen Beitragskürzungen in der Spezialgesetzgebung. Bekanntlich kürzt der Staat viele seiner Subventionen seit mehr als zehn Jahren um fünf oder zehn Prozent. Er tat dies aufgrund eines Dekretes, das mehrmals verlängert wurde. Statt dieses ein weiteres Mal zu verlängern, will der Staatsrat nun diese Kürzungen in den betreffenden Gesetzen verankern. Rund 10 Mio. Franken konnte der Staat so in den letzten Jahren durchschnittlich einsparen.
Und die Geldspielautomaten …

Heiss debattiert dürfte im Grossen Rat nicht nur heute Dienstag werden, sondern auch am Donnerstag. Dann werden die Geldspielautomaten im Mittelpunkt der Diskussionen stehen.

Bekanntlich dürfen die Geldspielautomaten ab April 2005 nicht mehr in den Gaststätten und Spielsalons aufgestellt werden. Als reine Glücksspiele sind sie dann nur noch in den Casinos zugelassen. So will es das Spielbankengesetz des Bundes. Die Kantone können selber entscheiden, ob sie in den Gaststätten und Spielsalons neu das Aufstellen von Geschicklichkeitsspielautomaten erlauben wollen – nicht das Glück, sondern das Geschick des Spielers entscheidet über einen Geldgewinn.

Der Staatsrat vertritt die Ansicht, dass Freiburg solche Automaten zulassen sollte. Bezüglich Einsatz und Gewinn sowie Anzahl Apparate möchte er aber gegenüber heute keine Veränderungen vornehmen: Maximaler Einsatz = zwei Franken; maximaler Gewinn = 50 Franken.

Umstrittene Liberalisierung

Die parlamentarische Kommission möchte aber einen maximalen Einsatz von fünf Franken sowie die Speicherung der Gewinne (Jackpot) zulassen. Auch will sie die maximale Anzahl Apparate in den Spielsalons von fünf auf zehn erhöhen.

Diese gewünschte Liberalisierung hat vor allem die Gemüter der kantonalen Kommission der Loterie Romande (LoRo) erhitzt. Sie befürchtet, dass so die Automaten der privaten Aufsteller attraktiver werden, dies auf Kosten der Spiele der LoRo, die im Kanton soziale, kulturelle und Sport-Projekte unterstützt.

Verlängerte Öffnungszeiten
für Shops und Kioske

Auf dem Programm stehen am Donnerstag ebenfalls die Öffnungszeiten der Tankstellen-Shops und der Kioske, allerdings nur die zweite Lesung des Handelsgesetzes. Bekanntlich hat der Rat in der September-Session in erster Lesung Ja zu verlängerten Öffnungszeiten gesagt. Demnach dürfen die Kioske und Shops mit einer Verkaufsfläche unter 100 m2 von Montag bis Samstag bis 21 Uhr geöffnet bleiben, am Sonntag wie heute bis 19 Uhr. Angesichts des deutlichen Abstimmungsergebnisses (84 zu 25) sollte sich in zweiter Lesung daran nichts ändern. Umstrittener war der Entscheid, den Verkauf von alkoholischen Getränken in den Shops zuzulassen, allerdings mit Ausnahme der gebrannten Wasser und der Alcopops.

«New Public Management»

Etwas weniger «heiss» wird vielleicht der Mittwoch verlaufen. Aber Themen wie «New Public Management», Staatsleistungen, Reformen der Staatsstrukturen oder Öffnung der Pensionskasse des Staatspersonals dürften ebenfalls Gelegenheit zu animierten Debatten bieten. az

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