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Kein Recht auf Aufenthalt für Kinder gegeben

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LausanneEin seit 2006 mit einer Schweizerin verheirateter Mann aus dem Kosovo darf seine Kinder aus einer früheren Ehe nicht in die Schweiz holen. Das Bundesgericht hat damit dem kantonalen Migrationsamt recht gegeben. Das Kantonsgericht hatte den Rekurs ebenfalls zurückgewiesen. Im kürzlich veröffentlichten Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass es keinen Grund gibt, die Kinder aus ihrem Umfeld zu holen. Erstens seien sie in der Familie des Bruders des Antragstellers gut integriert, zweitens seien sie schon relativ alt (zwischen 13 und 17 Jahren). Der Rekurrent hatte geltend gemacht, dass sich sein Bruder wegen gesundheitlicher Probleme nicht genügend um die Kinder kümmern könne. Offenbar funktioniere das Zusammenleben seit dessen Herzinfarkt 2005 dennoch, hält das Bundesgericht fest. pj

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