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Kein Sex, kein Video und viele Lügen

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Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin im «Grossrieder-Prozess» schwer erschüttert

Autor: Von JOHANNESHOFSTETTER

Paul Grossrieder gab vor dem Strafgericht des Saanebezirks wiederholt zu, dass ihm die Dirne Z. eine Zeit lang als Informantin gedient habe. Sexuelle Kontakte mit der Frau stritt er allerdings kategorisch ab.

Z. hingegen hatte gemäss Untersuchungsrichter Patrick Lamon behauptet, Grossrieder sei mit ihr – ohne dafür bezahlen zu müssen – ins Bett gestiegen. Dies habe für sie insofern fatale Folgen gehabt, als sie von Grossrieder schwanger geworden sei und ihr Kind unter dramatischen Umständen habe abtreiben müssen. Als Gegenleistung für den Gratissex habe der Chef-Polizeibeamte darauf verzichtet, sie wegen ihres Drogenhandels und
-konsums anzuzeigen. Darüber hinaus gab Z. Lamon zu verstehen, dass mindestens eines dieser Schäferstündchen auf Video aufgezeichnet worden sei.
Im Verlauf der fünftägigen Beweisaufnahme vor dem Strafgericht des Saanebezirks stellte sich schnell heraus, dass die Geschichten von Z. bestenfalls den Wahrheitsgehalt eines Konsalik-Romans aufweisen.

«Z. säuft wie ein Loch
und erzählt pausenlos Mist»

Ein erstes Mal wurde die Glaubwürdigkeit von Z. erschüttert, als ihre frühere Arbeitskollegin D. – die eigentlich als Hauptzeugin der Anklage von Staatsanwältin Anne Colliard aufgeboten worden war – vor Gericht aussagte, dass es sich bei Z. um eine Frau handle, die «nur säuft wie ein Loch und pausenlos Mist erzählt».

Das unterdessen zu zweifelhafter Berühmtheit gelangte Videoband konnte nach Ansicht von D. gar nicht existieren, weil es im Salon von Z. nicht eine Möglichkeit gab, eine (versteckte) Kamera zu installieren. Peter Baeriswyl, der frühere Chef der Freiburger Kriminalpolizei, kam nach einer entsprechenden Recherche, die ihn bis nach Österreich geführt hatte, ebenfalls zum Schluss, dass dieser Film eine pure Erfindung von Z. gewesen sein musste.
Abgesehen davon kann nach den ersten fünf Verhandlungstagen davon ausgegangen werden, dass Z. überhaupt nie Drogen konsumiert oder damit gehandelt hatte und von Paul Grossrieder folglich gar nicht vor einer Strafverfolgung geschützt hätte werden können. Sämtliche Zeuginnen und Zeugen, die im Zusammenhang mit Z. Erklärungen abgaben, konnten sich nur an Z.s Alkoholexzesse und Medikamentenkonsum erinnern. Von anderen Betäubungsmitteln war nie die Rede.
Dass Paul Grossrieder seine Informantin Z. einmal in ihrem Salon aufgesucht hatte, stritt der Angeklagte nicht ab. Nur: Einerseits war er nicht allein dort, und andererseits erzählte er seiner Gattin noch am selben Abend, welch grosses Glück er eben gehabt habe, als Z. sich haarscharf an seiner Kleidung vorbei auf den Boden erbrochen habe.
Was die angeblich von Grossrieder verursachte Schwangerschaft von Z. betrifft, so hatte André Clerc, der Verteidiger des Beschuldigten, keine übertrieben grosse Schwierigkeiten, auch diese Story ins Land der Märchen zu verweisen: «Mein Mandant ist seit fünfzehn Jahren unterbunden», stellte Clerc vor Gericht trocken fest. Und sorgte damit endgültig dafür, dass das aus zahllosen Lügen zusammengebastelte Kartenhaus der Anklage in sich zusammenkrachte.

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