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Kein Steuerabzug für das Wohnen in altersgerechten Wohnungen

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Im Kanton Freiburg entstehen immer mehr altersgerechte Wohnungen mit Dienstleistungen – also Wohnungen für Seniorinnen und Senioren, in denen sie selbstständig leben und gleichzeitig von einem Hausdienst, administrativer Unterstützung, einem Begleitdienst, einem Nachtdienst und einem Mahlzeitenservice profitieren können, sollte dies nötig sein.

SP-Grossrätin Chantal Pyth­oud-Gaillard (Bulle) wollte nun in einer Anfrage vom Freiburger Staatsrat wissen, ob die Seniorinnen und Senioren in altersgerechten Wohnungen dieselben Steuerabzüge für ihre Unterbringung geltend machen können wie jene in Pflegeheimen. Denn: «Gewisse AHV-Bezügerinnen und -Bezüger mit einer bescheidenen zweiten Säule können sich diese Wohnstrukturen trotz allfälliger Ergänzungsleistungen finanziell schlicht nicht leisten.» Chantal Pythoud-Gaillard fragt auch, ob es denn noch andere Möglichkeiten gäbe, um Seniorinnen und Senioren den Aufenthalt in altersgerechten Wohnungen zu ermöglichen und so den Eintritt ins Pflegeheim hinauszuzögern – was ein erklärtes Ziel des Konzepts Senior Plus des Kantons Freiburg ist.

Die Kantonsregierung schreibt in ihrer Antwort, ­Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen könnten mehrere steuerliche Abzüge gelten machen.

So können Empfängerinnen und Empfänger von AHV- und IV-Leistungen einen Sozialabzug bei den Steuern machen. Dann gibt es den Abzug behinderungsbedingter Kosten. Dieser sei auf spezifische Heim­aufenthaltskosten ausgerichtet – wie Betreuungs- und Zusatzkosten für Pflegematerial. Die meisten Kosten aber, die in altersgerechten Wohnungen anfielen, könnten eben gerade nicht als behinderungsbedingte Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Und als Drittes gibt es den Wegfall des Steuerbetrags: Wer sich dauernd in einem Heim des Kantons Freiburg aufhält und Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, kann einen speziellen Sozialabzug geltend machen. Die Voraussetzungen dafür erfüllen aber nur Steuerpflichtige in sehr prekären Verhältnissen, wie der Staatsrat in seiner Antwort festhält.

Der Staatsrat führt aus, dass es einer Ungleichbehandlung gleichkäme, müssten Bewohnerinnen und Bewohner von altersgerechten Wohnungen keine Steuern mehr zahlen. Und zwar gegenüber jenen, die zu Hause bleiben und einen Mahlzeitendienst, eine Putzfrau oder einen Wäschedienst in Anspruch nehmen.

Der Staatsrat betont, dass Seniorinnen und Senioren Ergänzungsleistungen zur Alters- und Invalidenversicherung beantragen können. «Dank diesen Vergütungen sind schon heute geschwächte Seniorinnen und Senioren in der Lage, länger zu Hause oder in altersgerechten Wohnungen zu leben.» Weitergehende Fragen will der Staatsrat später beantworten – wenn er auf eine Motion über die Schaffung eines kantonalen Wohnungsgesetzes eingeht.

njb

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