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Kein Strafverfahren wegen Nötigung

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freiburg Ein arbeitsloser Informatiker hatte sich geweigert, die Bewilligung zu er-teilen, dass das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (Rav) des Saanebezirks Daten über seine Person an den Sozialdienst der Stadt Freiburg weiterleitet. Ziel dieses Datenaustausches war es in diesem Fall, dem Sozialamt Anhaltspunkte zu geben, dass der Arbeitslose sich auch aktiv bemüht, wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Dies ist Voraussetzung, dass die Sozialhilfe nicht gekürzt wird.

Nach der Weigerung, die Daten dem Sozialamt weiterzugeben, hatte ihm das Rav mitgeteilt, dass es ihm nicht mehr helfen könne. Dies hat der Betroffene als Nötigung empfunden und Klage eingereicht (FN vom 30. März).

Nun hat es Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser abgelehnt, ein Strafverfahren einzuleiten, wie dieser am Montag bekannt gegeben hat. Man könne dem Rav keinen Vorwurf machen, dass es deutlich auf die Konsequenzen der Weigerung, die Daten weitergeben zu dürfen, hingewiesen hat. Jedenfalls sei das Vorgehen strafrechtlich nicht relevant, denn im Sinne des Gesetzes könne man nicht von Nötigung sprechen. wb

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