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Kein zusätzlicher Steuerabzug für Studierende und Lehrlinge

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Steuerpflichtige, die ein unterhaltspflichtiges Kind haben, das sich im Kanton Freiburg in der Lehre oder im Studium befindet, sollten einen zusätzlichen Steuerabzug von 6000 Franken geltend machen können. Absolviert das Kind die Lehre oder das Studium ausserhalb des Kantons und benötigt es eine Unterkunft, so soll der Abzug pro Kind gar 10000 Franken betragen.

Mit diesem Anliegen gelangte der FDP-Grossrat Marc Gobet an den Grossen Rat, zumal zehn andere Kantone auch ein solches System kennen. Seine Motion wurde jedoch mit 50 zu 33 (5 Enthaltungen) abgelehnt.

Stipendien nicht vergessen

Abgelehnt wurde sie vor allem, weil der Grosse Rat erst vor kurzem einer massiven Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder zugestimmt hat. Zudem verwies die Mehrheit der Räte auf die Möglichkeit hin, Stipendien zu verlangen, um Kosten der Lehre oder des Studiums zu decken.

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