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Keine Angst vor GVO

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Keine Angst vor GVO

Staatsrat für striktes Vorsorgeprinzip

Der Staatsrat wünscht sich in der Frage gentechnisch veränderter Organismen (GVO) eine strikte Anwendung des Vorsorgeprinzips. Gleichzeitig betont er, dass die Problematik von GVO in Nahrungsmitteln weit über die Kantonsgrenzen hinausgehe. Grosser Druck werde seitens der USA ausgeübt.

Er nehme «das immer wiederkehrende Problem der GVO in Nahrungsmitteln sehr ernst», schreibt der Staatsrat in einer Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Louis Duc (Öffnung Forel). Dieser sieht in den GVO ein «Business» von beachtlichem Ausmass, das nicht wieder gutzumachende Schäden anrichte.

Ohne Namen zu nennen verweist er auf «bedeutende Unternehmen aus dem Importsektor Fleisch und Geflügel», die sich im Kanton Freiburg niedergelassen hätten. Er wollte wissen, wie es um die Kontrollen dieser Nahrungsmittel bestellt sei und wie um die Garantie, dass sie keine GVO enthielten. Weiter fragte er den Staatsrat, ob er bereit sei, sich auf Landesebene für eine gezieltere Kontrolle der Fleisch- und Geflügelimporte einzusetzen.

Bisher keine Schäden nachgewiesen

Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, sie sei sich des Problems bewusst, schlägt aber gleichzeitig auch beruhigende Töne an. Die Problematik der GVO unterstehe dem so genannten Vorsorgeprinzip, das heute wegen der nicht vorhersehbaren Konsequenzen bei jeder Massnahme im Zusammenhang mit GVO zur Anwendung komme. Und: «Nach dem heutigen Wissensstand konnten bisher keine schädlichen Folgen, die auf den Gebrauch von GVO zurückzuführen sind, nachgewiesen werden.»

Überhaupt dürfe die Verwendung von GVO nicht ausnahmslos als schädlich eingestuft werden, so der Staatsrat weiter. So könnte dank genetischer Veränderungen die Resistenz gewisser Pflanzen erhöht oder die Ernährung der Weltbevölkerung gesichert werden.

Schweiz hält Schwellenwert ein

Der Staatsrat erinnert in seiner Antwort auch an die 1999 in Kraft getretene Änderung der Lebensmittelverordnung, die einen Schwellenwert von einem Prozent eingeführt habe: Liegt der GVO-Anteil eines Lebensmittels höher, so muss dieser deklariert werden. Eine 2001 veröffentlichte Studie habe gezeigt, dass der Schwellenwert in der Schweiz eingehalten werden könne: Bei uns seien zurzeit «keine Lebensmittel auf dem Markt, die als gentechnisch verändert deklariert werden müssten.»

Ausländische Fleischprodukte werden beim Import von Grenztierärzten überprüft. Im Inland unterstehen sie der Kontrolle durch die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden; im Kanton Freiburg werden diese Kontrollen unter der Leitung des Kantonschemikers durchgeführt. Die amtliche Futtermittelkontrolle wird von der Forschungsanstalt für Nutztiere in Posieux gewährleistet.

Grosser Druck aus den USA

Schliesslich hält der Staatsrat fest, dass die GVO-Problematik über die Kantonsgrenzen hinausgehe und die Gesellschaft weltweit betreffe. Grosser Druck komme namentlich aus den USA, wo der GVO-Anteil bereits bei 75 Prozent liege und sich die Verwaltung «nicht weiter um das Vorsorgeprinzip zu kümmern» scheine. Er selber aber, so der Staatsrat, wünsche sich, dass das Vorsorgeprinzip strikt angewendet werde, und er werde sich für dessen Einhaltung einsetzen. cs

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