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«Keine beschleunigte Justiz nötig»

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Weder ist er für ein Schnellverfahren für fehlbare Staatsbeamte noch für eine Spezialbestrafung für Personen, die Vertreter des Staates verbal oder körperlich angreifen. So antwortet der Staatsrat auf eine Frage aus dem Grossen Rat. Jean-Daniel Wicht (FDP, Givisiez) hatte sich über einen Fall echauffiert, der sich letztes Jahr ereignet und im Frühling anlässlich einer Gerichtsverhandlung bekannt geworden war. Zwei Polizisten hatten einen Mann geschlagen und getreten, nachdem dieser sie angegriffen hatte. Sie wurden dann wegen Amtsmissbrauch verurteilt. Das Verfahren ist laut der Staatsratsantwort noch hängig.

Der Staatsrat weist Wicht darauf hin, dass die Gerichtsbehörden in jedem Fall die Verfahrensregeln einhalten müssen. Dazu gehöre das Recht auf eine effiziente Verteidigung. Deshalb dürfte der Ablauf nicht beschleunigt werden, so der Staatsrat. Es gehe nicht an, eine «‹Justiz mit zwei Geschwindigkeiten›zu schaffen, mit einem verfahrenstechnischen Privileg für die Mitarbeiter des Staates». Das würde bedeuten, dass ihre Fälle gegenüber anderen prioritär behandelt würden. Dies widerspreche dem Grundsatz der Rechtsgleichheit.

Das Prinzip der Schnellrichter, die im Rahmen mit der Bekämpfung des Hooliganismus entwickelt wird, könne in solchen Fällen nicht angewendet werden. Eine Beschleunigung von Strafverfahren müsste auf Bundesebene vereinheitlicht werden. Die acht Monate, die das Verfahren gegen die Polizisten gedauert habe, sei nicht übermässig lang, fasst der Staatsrat zusammen.

Keine zusätzliche Haft

Auch eine vorgezogene Bearbeitung von Angriffen gegen Staatsangestellte sei nicht umsetzbar, namentlich, wenn es um eine zusätzliche Untersuchungshaft geht. Diese könne nur wegen bestimmten Gründen wie einem Fluchtrisiko und unter Einhaltung der Verhältnismässigkeit verlängert werden. «Es ist unannehmbar, eine Person ihrer Freiheit für eine Dauer, welche die der wahrscheinlichen Strafe übersteigt, zu berauben.» Ganz abgesehen davon, dass auch dieser Bereich Bundessache sei.

Ausserdem sei die Staatsanwaltschaft nur auf wenige der rund 100 Strafanzeigen eingegangen, die zwischen 2011 und Juni 2014 gegen Polizisten und Beamte eingegangen sind. Viele betreffen Amtsmissbrauch, Verstoss gegen das Amtsgeheimnis und Geschwindigkeitsübertretung. Die meisten Anzeigen werden rasch behandelt, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. fca

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