CourtepinDas Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hatte dem Migros-Fleischbetrieb Micarna 2007 auf sein Gesuch hin Bewilligungen für Dauernachtarbeit, regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit vor 17 Uhr, Feiertagsarbeit sowie für eine Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 49 Stunden erteilt.
Dagegen gelangte die Unia ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde nun teilweise gutgeheissen hat. Aufgehoben haben die Berner Richter zunächst die Bewilligungen bezüglich der Dauernachtarbeit und der regelmässigen Sonntagsarbeit vor 17 Uhr.
Laut dem Urteil steht zwar fest, dass die Micarna zeitweise auf Nacht- und Sonntagsarbeit angewiesen ist. Die Firma habe aber nicht ausreichend dargelegt, inwiefern der Betrieb dafür zwingend auf Dauerbewilligungen angewiesen sei. Gemäss Bundesverwaltungsgericht wäre es allerdings untragbar, wenn die Micarna nun von einem Tag auf den anderen Nachtarbeit ganz einstellen müsste. Sie habe bis anhin über entsprechende Bewilligungen verfügt. Und für dringende Sonntagsarbeit könne sie jederzeit eine vorübergehende Bewilligung erlangen.
Aus diesem Grund sei die Wirksamkeit des vorliegenden Urteils um vier Monate aufzuschieben, damit die Micarna zur Beantragung neuer Bewilligungen eine ausreichende Anpassungsfrist habe.
Die Migros geht vor Bundesgericht
Der damit ermöglichte ordentliche Übergang zu gesetzeskonformen Arbeitszeitsystemen liege auch im Interesse der Arbeitnehmer.
Aufgehoben haben die Berner Richter zudem die Verlängerung der Wochenarbeitszeit betreffend Pikettdienst. Die übrigen Bewilligungen zur Verlängerung der Arbeitszeit und diejenigen für Feiertagsarbeit bleiben bestehen.
Die Unia zeigte sich in einer Medienmitteilung vom Montag über den Entscheid erfreut. Sie werde das Urteil nicht beim Bundesgericht anfechten. Die Migros ihrerseits beabsichtigt laut ihrem Pressesprecher Urs Peter Naef, den Entscheid weiterzuziehen. sda