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Keine höheren Beiträge

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Keine höheren Beiträge

Bekämpfung des Borkenkäfers

Der Staatsrat will die kantonalen Beiträge zur Bekämpfung des Borkenkäfers nicht auf 30 Prozent erhöhen. Die Verbreitung des Borkenkäfers sollte seiner Meinung nach zurückgehen.

Seit 2004 gewährt der Bund keine Beiträge mehr zur Bekämpfung des Borkenkäfers in den Wäldern des Flachlandes. Der SVP-Grossrat Hubert Carrel aus Villarepos stellte in einer Anfrage an den Staatsrat fest, dass der kantonale Beitrag in der Höhe von drei bis acht Franken pro Kubikmeter es die Besitzern nicht ermögliche, die Kosten für die Bewirtschaftung und der Wiederinstandstellung des Waldes zu decken. Eine effiziente Bekämpfung des Käfers sei gefährdet. Er wollte deshalb, dass der Kanton seine Beteiligung auf 30 Prozent der Kosten erhöht, und dies bis 2010.

Lothar-Massnahmen
werden fortgesetzt

In seiner Antwort gibt der Staatsrat zu verstehen, dass der Kanton die seit dem Lothar-Sturm im Jahre 1999 ergriffenen Massnahmen zur besseren Stabilität der Wälder fortführe. Die massiven Kürzungen der Forstkredite des Bundes hätten jedoch diese Anstrengungen gehemmt. Die finanzielle Situation des Kantons Freiburg erlaube es ihm leider nicht, an die Stelle des Bundes zu treten.

Dennoch habe der Staatsrat beschlossen, einen kantonalen Beitrag für die Bekämpfung der ersten Käfergeneration zu gewähren. Nach seinen Worten beliefen sich diese Beiträge im Jahre 2004 auf 270 000 Franken.

Für das Jahr 2006 sei dieser Beitrag im Voranschlag für das Amt für Wald, Wild und Fischerei enthalten. Der Staatsrat vertritt dabei die Ansicht, dass die Käferbekämpfung mit solchen Geldern vorgenommen werden könne, auch wenn das Budget des Amtes von 2,2 auf zwei Millionen gekürzt worden sei. «Gemäss den Prognosen sollte die Verbreitung des Borkenkäfers zurückgehen», schreibt der Staatsrat. Er weist darauf hin, dass die Beteiligung des Kantons gegenwärtig zwischen vier und 27 Prozent schwanke, je nach Käferbefall. Ein einheitlicher Satz von 30 Prozent sei jedoch nicht gerechtfertigt.

Revision mit neuem
Finanzausgleich des Bundes

Die Freiburger Regierung erinnert auch daran, dass das gesamte kantonale Beitragssystem ab 2008 mit dem neuen Finanzausgleich des Bundes revidiert werden müsse. In diesem Zusammenhang werde die Weiterführung des Beitrages zu prüfen
sein. Der Staatsrat hält aber fest,
dass er sich im Rahmen der Revision des Waldgesetzes, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollte, zu
Gunsten eines kantonalen Beitra-
ges für die Borkenkäferbekämpfung im Flachland ausgesprochen ha-
be. az

Jungwaldpflege
geht weiter

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