Freiburg Auf nationaler Ebene ist der Versuch, ein Hundegesetz zu verabschieden, vor zwei Wochen gescheitert. Der Kanton Freiburg hat bereits vor vier Jahren das Gesetz über die Hundehaltung eingeführt. Es soll «Personen durch vorbeugende und repressive Massnahmen vor Angriffen von Hunden schützen», wie der Gesetzestext ausführt.
Das Gesetz ermöglicht es den Gemeinden, Hundeverbotszonen und Zonen mit Leinenzwang festzulegen. Genau dies möchten die Grünen nun in der Stadt Freiburg erreichen. Rêzan Zehrê und Oliver Collaud beantragten im Generalrat, das Polizeireglement so abzuändern, dass Hunde auf dem Gebiet von Schulhäusern verboten werden. Ausgenommen sind Blindenhunde und Polizeihunde, «und Hunde, die Sensibilisierungskursen mit Schulklassen dienen».
Die Grünen betonen, der Vorstoss richte sich nicht gegen Hunde, sondern wolle die Kinder beschützen. njb