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Keine Milde mehr für Freiburger Autolenker vor dem Bundesgericht

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Lausanne Nachdem der Freiburger vor zwei Jahren noch auf erstaunlich milde Bundesrichter getroffen war, wehte ihm in Lausanne nun ein kälterer Wind entgegen.

Vom 3. bis zum 8. Februar 2006 war das Tempolimit auf den Berner Autobahnen wegen der anhaltend hohen Feinstaubwerte auf 80 Stundenkilometer beschränkt worden. Der Autolenker fuhr zwischen Bern/Brünnen und Kerzers trotzdem mit Tempo 137, da er die vorübergehende Temporeduktion übersehen hatte.

Nicht rücksichtslos

Die Berner Justiz sprach ihn dafür der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 600 Franken und 6000 Franken Busse. Die Strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts gab dem Mann 2008 Recht und befand, es liege ein einfaches Verkehrsdelikt vor.

Das Übersehen des Tempolimits sei zwar pflichtwidrig unaufmerksam gewesen. Indessen zeuge der Fehler des Betroffenen weder von Rücksichtslosigkeit noch von bedenkenlosem Verhalten gegenüber fremden Rechtsgütern. Die Strafe wurde von der Berner Justiz in der Folge auf eine Busse von 1400 Franken reduziert.

Ausgehend vom Verdikt aus Lausanne entzogen die Freiburger Behörden dem Lenker den Fahrausweis anschliessend für bloss einen Monat. Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat dem Bundesamt für Strassen (Astra) nun Recht gegeben und den Entzug auf drei Monate erhöht.

Gleichzeitig hat das Gericht die Beschwerde des fehlbaren Autolenkers abgewiesen. In seinem Urteil hält das Gericht zunächst fest, dass es bei der Beurteilung der Verschuldensfrage frei und nicht an die Vorgaben der Strafrichter gebunden sei. Im konkreten Fall liege eine schwere Verkehrsregelverletzung vor.

Das Übersehen des Tempolimits müsse als grobfahrlässig bewertet werden. Der Betroffene habe selber ausgesagt, dass am fraglichen Tag «die ganze Schweiz gewusst habe, dass die wegen des Feinstaubs vorübergehend gesenkten Höchstgeschwindigkeiten aufgehoben würden oder bereits aufgehoben seien». Ihm sei also bewusst gewesen, dass das Maximaltempo auf der Autobahn noch reduziert sein könnte. Die Signalisationserkennung habe deshalb von ihm erwartet werden können und müssen. sda

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