Untertitel: Verfassungsrat gegen Ämterkumulation
Der Verfassungsrat hat in zweiter Lesung in der Frage der Ämterkumulationen einige Änderungen vorgenommen. Im Gegensatz zum Vorentwurf dürfen seiner Ansicht nach nicht nur die Staatsräte, sondern auch die Oberamtmänner nicht gleichzeitig ein eidgenössisches Mandat wahrnehmen. Dies forderte vor allem die CSP-Fraktion.
Hermann Boschung (Schmitten) wollte, dass sich auch die Oberamtmänner voll und ganz ihrer vielseitigen Aufgaben annehmen. Eine Ämterkumulation soll allerdings wäh-rend der laufenden kantonalen Amtsperdiode zulässig sein.
Ersatzrichter sind wählbar
Berufsrichter dürfen nicht gleichzeitig im Grossen Rat sein. Der Verfassungsrat hat jedoch einen CVP-Antrag angenommen, wonach Ersatzrichter am Kantonsgericht wählbar sein sollen. Der Vorentwurf sah auch für die Ersatzrichter am Kantonsgericht ein Verbot vor.
Knapp angenommen hat der Rat auch einen Änderungsantrag der CSP. Somit soll in der Verfassung verankert werden, dass niederlassungsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton Wohnsitz haben, ein richterliches Amt ausüben können. Der von Reinold Raemy (Tafers) begründete Antrag wurde vor allem von der SP unterstützt. Bernadette Hänni (Murten) dachte dabei an das Gewerbe- oder Mietgericht, in welchen Ausländer als Richter Einsitz nehmen könnten.