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Keine Quoten für Behinderte

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Untertitel: Arbeitgeber sollen bei der IV-Revision nicht in die Pflicht genommen werden

Schon beim Eintreten am Montag hatte die Linke klar gemacht, dass zur Integration der Behinderten auch die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden müssten. Gegen Ende einer langwierigen Debatte, in der es mehrheitlich um ein «Feintuning» ging, musste der Rat nun Farbe bekennen. Ohne Quoten bleibe der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» toter Buchstabe, sagte Hugo Fasel (CSP/FR). Alle Früherkennung und Frühintervention sei nutzlos, wenn es für die Behinderten keine Arbeitsplätze gebe. Den Bund und seine Unternehmen wollte die von Fasel angeführte links-grüne Kommissionsminderheit verpflichten, zu mindestens 4 Prozent Personen zu beschäftigen, die Eingliederungsmassnahmen durchlaufen haben oder eine IV-Teilrente beziehen. Die grosse Kammer lehnte dies mit 109 zu 63 Stimmen ab.

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