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Keine Spezialbehandlung von Sporttalenten bei Einbürgerung

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Bei Einbürgerungsgesuchen gilt im Kanton Freiburg bisher ein Mindestalter von 14 Jahren. Und das soll so bleiben. Der Grosse Rat hat gestern eine Motion abgelehnt, die eine Spezialregelung für Sporttalente gefordert hatte.

Im Gesetz über das Freiburgische Bürgerrecht (BRG) ist festgeschrieben, dass Kinder mindestens 14 Jahre alt sein müssen, um selbstständig ein Einbürgerungsgesuch stellen zu dürfen. Geht es nach dem Willen von Grossrätin Catherine Esseiva (GLP, Ried bei Kerzers), soll diese Altersgrenze sinken. In einer Motion schlägt sie vor, dass Kinder schon ab 12 Jahren ein individuelles Einbürgerungsgesuch stellen dürfen. Die Bedingung: Das Gesuch wird beispielsweise von einer verheissungsvollen Künstlerin oder einem vielversprechenden Sportler gestellt.

Esseiva gibt zu bedenken, dass heute einem talentierten Nachwuchssportler der Weg Richtung Profikarriere erschwert wird, wenn ihm als Nichtschweizer der Zugang in die nationalen Auswahlteams verwehrt bleibt.  Bei Annahme der Motion müsste der Kanton Freiburg künftig nicht mehr länger auf junge Menschen mit aussergewöhnlichen Fähigkeiten verzichten, so Esseiva. Sie verweist auf Nachbarkantone wie Bern, Waadt oder Neuenburg, die schon ähnliche Regelungen kennen.

Staatsrat unterstützt Motion

Unterstützung erhält die grünliberale Grossrätin vom Staatsrat. Dieser hatte dem Grossen Rat beantragt, die Motion anzunehmen. Es sei zu vermeiden, so der Staatsrat, dass junge Talente, die viele Jahre in der Schweiz gelebt haben, in ihrer Entwicklung benachteiligt werden. Allerdings müsse vorgängig eine offizielle Organisation, beispielsweise das Amt für Sport oder das Amt für Kultur, den betroffenen Kindern einen sogenannten Talentstatus bescheinigen.

Die Motion sei ungerecht

Die Mehrheit der Parlamentarier zeigte sich von der Motion hingegen wenig begeistert. Die Einbürgerung von ausländischen Jugendlichen zu fördern sei zwar eine gute Idee, meinte etwa Alizee Rey (SP, Villars-sur-Glâne), «aber uns stört, dass es diese Möglichkeit nur für junge Talente gibt. Das ist keine Gleichbehandlung.» Ausserdem, wer entscheide eigentlich darüber, ob ein Kind in einem bestimmten Bereich talentiert genug sei?

Auch der Grüne Grossrat François Ingold (Freiburg) störte sich an der möglichen Ungleichbehandlung: «Viele meiner Schüler waren ausländischer Herkunft. Diese hätten nie so eine Chance bekommen.» Wenn schon etwas zu ändern sei, so müssten alle ausländischen Kinder eine Möglichkeit erhalten, früher eingebürgert zu werden.

Im Kern will die Motion eine Verbesserung, aber sie ist ungerecht.

Dies sagte Bernadette Mäder-Brülhart (Mitte links – CSP, Schmitten), die sich generell gegen Privilegien aussprach. Wenn schon, so müssten alle gleich behandelt werden.

«Hat ein Kind unter 14 Jahren ein ausreichendes Verständnis dafür, was eine Einbürgerung für Konsequenzen hat?», fragte sich Carole Baschung (Die Mitte, Murten) und fügte hinzu: «Die Nationalität spielt bei regionalen Auswahlen keine Rolle. Die nationalen Kader fangen erst mit 16 Jahren an.» Ausserdem sei die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind später Profisportler werde, sehr gering.

«Die aktuelle Altersgrenze ist pragmatisch und praktisch», fand Flavio Bortoluzzi (SVP, Muntelier). Die Einbürgerungskommission zeige sich heute schon flexibel. Eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung sei nicht nötig. Bei der abschliessenden Abstimmung lehnte der Grosse Rat die Motion Esseiva mit 88 Nein- gegenüber 5 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

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