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Keine Strafe in Tötungsprozess

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An einem Sonntagnachmittag im Herbst 2018 kam ein Mann im Sensebezirk mit seinem Auto von der Kantonsstrasse ab und prallte frontal in eine Böschung, das Fahrzeug überschlug sich. Die 85-jährige Mutter des Fahrers, die auf dem Beifahrersitz sass, wurde beim Unfall schwer verletzt und per Helikopter ins Inselspital geflogen; zehn Tage später starb sie. Der 86-jährige Vater, der ebenfalls im Auto sass, starb noch an der Unfallstelle.

Schuldspruch wegen Tötung

Gestern sprach das Polizeigericht des Sensebezirks den heute 57-jährigen Fahrer der fahrlässigen Tötung schuldig. Von einer Strafe sah Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron indes ab. Das Strafgesetzbuch erlaubt dies, wenn der Täter durch die Folgen seiner Tat so schwer betroffen ist, dass eine Strafe unangemessen wäre.

«Sie wurden bereits genügend bestraft», sagte Polizeirichterin Vaucher Mauron zum Beschuldigten, der seine Eltern verloren hat und die Folgen des Unfalls bis heute spürt: Neben der psychischen Belastung leidet er an den gesundheitlichen Folgeschäden des Autounfalls. Da er trotz Strafbefreiung schuldig gesprochen wurde, muss der Angeklagte allerdings die Prozesskosten in der Höhe von rund 4600 Franken tragen.

Bis zu deren Tod lebte der Beschuldigte, der vor Gericht ohne Anwalt auftrat, zusammen mit seinen Eltern und kümmerte sich um sie. Am Tag des Unfalls wollte er ihnen eine Freude machen und fuhr mit ihnen in die Berner Voralpen, um Bekannte zu besuchen.

Kein Alkohol im Spiel

Vor Gericht gab der 57-Jährige zu Protokoll, beim Mittag­essen im Restaurant keinen Alkohol getrunken zu haben und sich auch nicht besonders müde gefühlt zu haben. Bei einer technischen Kontrolle des Fahrzeugs konnten die Untersuchungsbehörden keine Unregelmässigkeiten feststellen.

Noch auf der Unfallstelle mutmasste der Beschuldigte darüber, wieso er von der Fahrbahn abgekommen war: Er hatte einen Sekundenschlaf erlitten. Vor Gericht bestätigte er diese Vermutung erneut und erzählte, dass Ärzte bei ihm nach dem Unfall eine sogenannte Schlafapnoe festgestellt hätten. Typisches Symptom dieser Schlafstörung ist Müdigkeit trotz nächtlichen Durchschlafens.

Polizeirichterin Vaucher Mauron würdigte in ihrer Urteilsbegründung die besonderen Umstände des Falls, erachtete den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung aber als erfüllt. Bei einem Freispruch hätte der Angeklagte die Prozesskosten nicht bezahlen müssen, sie wären dem Staat auferlegt worden.

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