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Keine unbedingte Strafe gefordert

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Die Verantwortlichen der ehemaligen Krankenkasse Accorda in Givisiez, welcher das Eidgenössische Departement des Innern im September 2003 wegen Überschuldung die Geschäftserlaubnis entzogen hatte und die in der Folge Konkurs ging, stehen seit Montag vor dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg. Gestern nun hat die Staatsanwältin ihr Plädoyer gehalten.

Nur knapp keine unbedingte Strafe

Anne Colliard klagte den Direktor und seinen Stellvertreter der ungetreuen Geschäftsführung, der Misswirtschaft und der Urkundenfälschung an. Sie verlangte, dass die beiden Hauptangeklagten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe zu verurteilen seien, bedingt auf vier Jahre. Die Staatsanwältin verhehlte in ihrem Plädoyer nicht, dass sie über eine unbedingte Freiheitsstrafe nachgedacht hatte.

Direktor bezieht IV-Rente

Was den Direktor der Krankenkasse betrifft, so berücksichtige Colliard dessen persönliche Situation: Der 61-Jährige bezieht heute eine IV-Rente. Der Mann habe den unwiederbringlichen Fall der Accorda ausgelöst, sagte die Staatsanwältin: Der Direktor hatte einen Vertrag unterzeichnet, der klar zum Nachteil der Krankenkasse war. So übernahm die Kasse die Versicherung aller Genfer Asylbewerberinnen und Asylbewerber – auch wenn dem Direktor nach seinen eigenen Berechnungen von Anfang an klar gewesen sei, dass die Accorda mit diesem Vertrag Geld verlieren würde, so die Staatsanwältin.

Präsident liess sich Darlehen ausbezahlen

Hingegen profitierten der Direktor und sein Stellvertreter von diesem Vertrag: Sie hatten eine Gesellschaft gegründet, welche sich für die Accorda um die Abwicklung der Versicherungsleistungen für die Asylsuchenden kümmerte – und welche Geld abwarf.

Der Präsident von Accorda wiederum riskiert eine Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten, bedingt auf zwei Jahre.

Er soll sich zu einem Zeitpunkt, da die Krankenkasse sich dies nicht leisten konnte, ein Darlehen in Form von Aktien ausbezahlt haben lassen. Zudem wurden die Aktien gemäss Staatsanwältin Anne Colliard zum nominalen Preis verrechnet – welcher in keiner Weise dem reellen Wert entsprach. sda/njb

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