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Keine Untersuchungsrichter mehr ab dem Jahre 2010 – nur noch Staatsanwälte

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Autor: arthur zurkinden

«Unsere Tätigkeiten bleiben zu 80 Prozent dieselben», betonte aber Markus Julmy, Vizepräsident des Untersuchungsrichteramtes, am Mittwoch vor den Medien, als er über einige Folgen der vereinheitlichten Strafprozessordnung informierte. Ab 2010 gilt das Bundesrecht anstelle des kantonalen Rechts. Und dies bedeutet u. a., dass die massgebliche Rechtssprechung bis in die Details jene des Bundesgerichts wird.

Bis zu drei Tagen in Polizeigewahrsam

Markus Julmy verheimlichte nicht, dass deshalb der Grossraum Zürich die Rechtssprechung der Schweiz prägen wird, da die meisten Bundesgerichtsurteile Fälle dieses Ballungszentrums betreffen. Er sprach gar von einem «Druck von Osten». Und die Strafprozessordnung der Schweiz passe sich immer mehr jener von Deutschland resp. der EU an. Weil die Untersuchung von einem Staatsanwalt als Gegenpartei statt von einem unabhängigen Richter geführt wird, werde der Begriff «Untersuchungsrichter» verschwinden.

Die eigentliche Strafuntersuchung erfährt kaum Veränderungen. Die ersten Einvernahmen, also das Vorverfahren, werden auch künftig von der Polizei durchgeführt. Sie wird dabei ausgedehntere Befugnisse erhalten. «Eine Untersuchungshaft erfolgt erst nach 72 Stunden Polizeigewahrsam», führte Markus Julmy aus. Heute ist die Polizei befugt, eine Person während 24 Stunden ohne Haftbefehl einzusperren, in Ausnahmefällen während 48 Stunden. Die festgenommene Person hat das Recht, von Anfang an einen Anwalt beizuziehen, der bei der Befragung durch die Polizei anwesend ist.

Rückkehr zum alten System

Der Staatsanwalt, der mit der Untersuchung betraut wurde, wird dann die Anklage bei einer Überweisung auch vor Gericht vertreten. Dies bedeutet eine gewisse Rückkehr in das alte System früherer Jahre, als der gleiche Untersuchungsrichter die Anklage vor dem Gericht vertrat. In den 90er Jahren wurde im Kanton Freiburg die Trennung zwischen Untersuchungsrichter und Ankläger vorgenommen.

Nach Worten von Jean-Luc Mooser, Präsident des Untersuchungsrichteramtes, ist eine Arbeitsgruppe daran, die Gesetzesänderung im Kanton Freiburg vorzubereiten. Wie er sagte, ist vorgesehen, dass es einen Generalstaatsanwalt, einen Stellvertreter sowie eine Vielzahl von allgemeinen Staatsanwälten geben wird. Letztere können sich dann auch auf gewisse Bereiche wie z.B. Wirtschaftskriminalität spezialisieren.

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