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Keine Verbindung zwischen Covid-Impfung und Übersterblichkeit

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Der Staatsrat stellt klar, dass die Übersterblichkeit im Kanton Freiburg im letzten Jahr nicht mit der Covid-Impfung in Verbindung gebracht werden kann.

2022 hatten der Kanton Freiburg sowie die ganze Schweiz eine erhöhte Sterberate verzeichnet, insbesondere bei den über 65-Jährigen. Anhand dieser Zahlen wollten die Grossrätin Susanne Aebischer (Die Mitte, Gurwolf) und der Grossrat Ivan Thévoz (EDU, Russy) vom Staatsrat wissen, auf was diese höhere Sterblichkeit zurückzuführen ist.

Dabei merken sie in ihrem parlamentarischen Vorstoss an, dass es immer mehr Todesfälle mit ungeklärter Ursache in allen Altersgruppen gebe. Sie stellen hierbei die Vermutung in den Raum, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den ungeklärten Todesfällen und einer bedeutenden Neuerung dieser Jahre – dem mRNA-Impfstoff gegen das Corona-Virus – existiere. Zudem bemängeln sie, dass die gesetzlich vorgeschriebene Todesfeststellung durch die Gerichtsmedizin nicht mehr eingehalten worden sei.

Kontrollgruppe inexistent

In seiner Antwort argumentiert der Staatsrat, dass die höhere Sterblichkeit im Jahr 2022 eher auf die Spätfolgen der Krankheit und die Hitze zurückzuführen sei. Es könne kein belastbarer Zusammenhang mit der Covid-Impfung hergestellt werden. Empirische Aussagen dazu seien zudem gar nicht möglich, da es im Kanton kaum mehr ungeimpfte Menschen gebe.

Die Durchimpfungsrate der über 20-jährigen Bevölkerung liege bei 83 Prozent, diejenige der über 80-Jährigen bei 98 Prozent. Da somit fast alle Verstorbenen über 80 Jahre mindestens eine Impfdosis erhalten hätten, sei ein Vergleich mit einer ungeimpften Kontrollgruppe faktisch nicht umsetzbar, begründet der Staatsrat sein Argument.

Kein Zusammenhang mit Impfnebenwirkungen 

In Bezug auf mögliche Nebenwirkungen der mRNA-Impfungen betont der Staatsrat, dass Swissmedic regelmässig Meldungen zu potenziellen Nebenwirkungen von Covid-19-Impfstoffen analysiere. Bis Ende Februar 2023 seien knapp 17’000 solcher Meldungen ausgewertet worden. Von den knapp 6500 gemeldeten schweren Fällen hätten 236 mit dem Tod der geimpften Person geendet, wobei das durchschnittliche Alter der Verstorbenen bei über 78 Jahren gelegen war.

Trotz des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Tod wiesen die Analysen von Swissmedic auf andere mögliche Ursachen für diese Todesfälle hin. Schliesslich sei die Zahl der Verstorbenen, deren Tod direkt auf Impfstoffe zurückzuführen ist, im Vergleich zu den mehr als 14’000 Personen, die in der Schweiz mit einer Covid-19-Infektion gestorben sind, äusserst gering.

Klarstellung bei Gerichtsmedizinern

Der Staatsrat stellte zudem klar, dass die Anforderung für eine gerichtsmedizinische Untersuchung erst dann eintrete, wenn bei einem Todesfall Anzeichen für einen unnatürlichen Tod bestehen, insbesondere für eine Straftat. Eine solche Untersuchung fordere das Gesetz – entgegen der Aussagen der Verfasserin und des Verfassers des Vorstosses – nicht schon aufgrund eines Todesfalls mit ungeklärter Ursache.

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