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KGV-Direktion darf sich äussern

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Die Grossräte Benoît Piller (SP, Avry-sur-Matran) und Xavier Ganioz (SP, Freiburg) hatten in einer Anfrage an den Staatsrat das Verhalten der Direktion der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) hinterfragt. Sie machten darauf aufmerksam, dass die Direktion bezüglich der Abstimmung vom 21. Mai über das KGV-Gesetz (Ecalex) mehrfach für ein Ja geworben habe: in einem Faltprospekt bei der Prämienrechnung an die Hauseigentümer, bei der Inspektion des Feuerwehrbataillons der Stadt Freiburg und im Westschweizer Fernsehen. Ausserdem warfen die Grossräte der KGV-Direktion vor, die Mitarbeiter zum Austritt aus dem Personalverband der Staatsangestellten animiert zu haben.

Arbeitsgruppe klärte Frage

Der Staatsrat hat auf diese Anfrage hin von einer Arbeitsgruppe abklären lassen, inwiefern die KGV als juristische Person in die öffentliche Debatte über die kommende Abstimmung eingreifen darf. Die Arbeitsgruppe hat die Rechtssprechung des Bundesgerichts angeschaut und Folgendes festgehalten: Unternehmen, die direkt oder indirekt unter dem Einfluss des Gemeinwesens stehen, sind grundsätzlich zur politischen Neutralität verpflichtet.

Eine Stellungnahme sei aber zulässig, wenn ein Unternehmen durch die Abstimmung besonders betroffen ist, etwa wenn es in seinem Auftrag oder in seinen wirtschaftlichen Interessen tangiert wird. Die in diesem Fall verwendeten Informationsmittel müssten aber mit einer gewissen Zurückhaltung benutzt werden, so das Bundesgericht.

Aufgrund dieser Erkenntnisse ist der Staatsrat der Ansicht, dass die KGV bezüglich Ecalex übe ihre Verwaltungsrats- und Direktionsmitglieder rechtmässig in den Abstimmungskampf eingreifen darf. Dies sei umso legitimer, als es sich um ein vom Staatsrat vorgelegtes und vom Grossen Rat verabschiedetes Gesetz handelt. Die KGV dürfe dabei aber nicht mehr in den Abstimmungskampf investieren, als es die politischen Parteien und andere Interessengruppen tun. Wie der Staatsrat schreibt, habe er der KGV diese Regeln noch einmal in Erinnerung gerufen, obwohl diese nicht die Absicht hatte, davon abzuweichen.

Betreffend der Austritte aus dem Personalverband Fede schreibt der Staatsrat, dass die KGV-Direktion ihre Mitarbeiter nie zu einem solchen Schritt ermuntert habe. Vielmehr habe sich das Personal durch die Fede nicht mehr vertreten gefühlt und freiwillig entschieden auszutreten. Mittlerweile habe das Personal einen eigenen Verein gegründet, der das gesamte KGV-Personal vertrete.

uh

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